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Keine Hindernisse mehr gegen AOC-Eintrag für "Vacherin Fribourgeois"

(ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat Einsprachen Rechnung getragen und das geografische Gebiet des Vacherin Fribourgeois auf die bernischen Enklaven Clavaleyres und Münchenwiler ausgedehnt. Gegen das im Juli öffentlich aufgelegte Gesuch um Eintragung des „Vacherin Fribourgeois“ als geschützte Ursprungsbezeichnung AOC gingen beim BLW zwei Einsprachen ein, die den Ausschluss der bernischen Enklaven Clavaleyres und Münchenwiler aus dem Produktionsgebiet des „Vacherin Fribourgeois“ betrafen. Nach Prüfung der von den Einsprechern eingereichten Unterlagen kam das BLW zum Schluss, dass die beiden Enklaven angesichts ihrer Lage im Kanton Freiburg zum geografischen Produktionsgebiet des „Vacherin Fribourgeois“ gezählt werden können. Die Enklaven weisen dieselben Bodeneigenschaften und klimatischen Bedingungen auf wie das von der gesuchstellenden Gruppierung definierte Produktionsgebiet. Ihr Einbezug in das Gebiet stellt den objektiven Zusammenhang zwischen der Qualität des Erzeugnisses und den natürlichen und menschlichen Einflüssen nicht in Frage. Das BLW ist der Meinung, die spezifischen Eigenschaften des Produkts würden nicht beeinträchtigt und be- schloss daher, das geografische Produktionsgebiet des „Vacherin Fribourgeois“ auf die beiden Enklaven auszudehnen. Die Verfügung des BLW wurde den Parteien heute eröffnet. Sie kann bei der Rekurskommission EVD angefochten werden. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Die Verwendung der geschützten Bezeichnung ist den Produkten vorbehalten, die aus dem geografischen Gebiet stammen und den Anforderungen des Pflichtenhefts genau entsprechen. Der „Vacherin Fribourgeois“ ist ein Halbhartkäse, der bei niedrigen Temperaturen schmilzt. Er ist rahmig und hat einen angenehmen, aromatischen, säuerlichen und leicht bitteren Geschmack. Zum Dessert und als Fondue „moitié-moitié“ oder „fribourgeoise“ nur mit Vacherin ist er sehr geschätzt. Er ist der achte Schweizer Käse, der als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen wird und auf die Liste der 13 AOC und 6 GGA kommt, die in der Schweiz bereits registriert sind. Für weitere Auskünfte: Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, Tel. 031 322 25 02 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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