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BLW: FAO-Komitee zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

(ots)

Das schweizerische FAO-Komitee (CNS-FAO) hat heute sein Positionspapier zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Nahrungsmittelhilfe dem Exekutivdirektor des UNO- Welternährungsprogramms (WFP), James T. Morris, präsentiert. Danach soll jedes Land berechtigt sein, seine eigene Regelung für die Einfuhr von GVO zu definieren. Nach Meinung des CNS-FAO sollen Länder, die die Risiken der GVO nicht abschätzen können, nur GVO- freie Ernährungshilfe erhalten. Dieser Grundsatz soll in den operationellen Richtlinien des WFP festgehalten werden.

Die Lieferung von GVO als Ernährungshilfe für das südliche Afrika 
hat im Sommer 2002 zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung 
geführt, die bis heute anhält. Sambia hat damals eine solche 
Ernährungshilfe gänzlich abgelehnt, andere Länder äusserten 
Bedenken. Die Position des CNS-FAO stimmt mit dem 
Biosafety-Protokoll von Cartagena überein und entspricht weitgehend 
der Politik, die die Schweiz in ihrer bilateralen 
Nahrungsmittelhilfe anwendet.
Das CNS-FAO ist ein vom Bundesrat gewähltes, ausserparlamentarisches 
Beratungsorgan für alle Fragen betreffend UNO-Organisation für 
Ernährung und Landwirtschaft (FAO) sowie Welternährung. Die 
Kommission zählt 18 Mitglieder, die verschiedene Nichtregierungs-
organisationen vertreten, namentlich aus dem Entwicklungsbereich, 
der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Wissenschaft.
Die vollständige Stellungnahme des CNS-FAO ist online unter 
folgendem Link zu finden: www.blw.admin.ch
Für weitere Auskünfte:
Anton Kohler, Leiter schweizerisches FAO-Sekretariat, Tel. 031 322 
25 62
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Presse- und Informationsdienst

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