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Abänderung der E-Government-Verordnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV) verabschiedet.

Die Abänderung der genannten Verordnung wird aufgrund einer Abänderung des E-Government-Gesetzes (E-GovG) vorgenommen: Die Liechtensteinische Landesverwaltung betreibt neu ein Beurkundungs- und Beglaubigungssystem, weshalb das Nähere hinsichtlich des neuen elektronischen Beurkundungs- und Beglaubigungssystems wird mit Verordnung geregelt wird. Regelungen wurden vor allem hinsichtlich des Zugangs (Authentifizierung und Sperrung), der Protokollierung sowie der Datensicherung, -aufbewahrung und -löschung getroffen.

Die Verordnung wird am 1. März 2026 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
+423 236 60 94
Michael.Winkler@regierung.li

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