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Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen LI-EU

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend das Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (AIA-Abkommen LI-EU) genehmigt.

Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) der OECD eingeführt. Seit der Einführung des AIA haben sich die Finanzmärkte und die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stetig weiterentwickelt. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und der zunehmenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den Common Reporting Standard überarbeitet (Addendum CRS). Die revidierte Empfehlung zum internationalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen wurde am 8. Juni 2023 vom OECD-Rat angenommen.

Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit den EU-Staaten erfolgt auf Grundlage des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU. Zwecks Umsetzung der CRS-Revision wurde eine entsprechende Anpassung des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU mit der EU-Kommission verhandelt. Das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU soll am 13. Oktober 2025 unterzeichnet werden. Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li

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