Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 4. September mehrere Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) beschlossen.
Anpassung des Leistungskataloges von Ärzten und Chiropraktoren
Die beiden Anhänge zum Leistungskatalog von Ärzten und Chiropraktoren werden auf Empfehlung der Leistungskommission an die entsprechenden Bestimmungen der Schweizer Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) angepasst.
Leistungen bei Opfern von sexueller Gewalt
Liechtenstein hat im Jahr 2021 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ratifiziert. Im Frühjahr 2023 erfolgte erstmals eine Länderüberprüfung durch die Expertinnen- und Expertengruppe GREVIO. Unter anderem wurde dabei die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung von Opfern thematisiert. Als ein Ergebnis übernimmt die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bei Opfern von sexueller Gewalt neu die Kosten von Notfallkontrazeptiva (auch: "Pille danach"), ausserdem werden Präparate zur HIV-Prophylaxe vergütet. Beide Leistungen sind unter diesen Umständen von der Kostenbeteiligung befreit.
Co-Marketing-Regelung
Nach der sogenannten Co-Marketing-Regelung vergütet die OKP bei bestimmten Präparaten lediglich den im Verhältnis zum Basispräparat günstigeren Preis des Co-Marketing-Präparats. Co-Marketing-Präparate sind mit Ausnahme der Bezeichnung und der Verpackung mit dem jeweiligen Basispräparat ident. Neu aufgenommenen wurden zwei Kombinationspräparate zur Behandlung von Bluthochdruck (Exforge bzw. Exforge HCT mit den Co-Marketing-Präparaten Amlodipin Valsartan Sandoz sowie Amlodipin Valsartan HCT Sandoz). Es ergibt sich daraus ein Sparpotenzial für die OKP von bis zu CHF 50'000 pro Jahr ohne Nachteil für die betroffenen Patientinnen und Patienten.
Seit der Einführung der Co-Marketing Regelung im Jahr 2013 konnten gemäss Berechnungen des Amtes für Gesundheit kumulierte Einsparungen von rund CHF 6.5 Mio. zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung realisiert werden, weil anstelle der teureren Original- die preisgünstigeren Co-Marketing-Präparate vergütet wurden.
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