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Rücksicht auf Wildtiere nehmen, Winterruhezonen beachten

Vaduz (ots)

Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind ab Mittwoch, 15. Dezember, mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar. Auch ausserhalb der Winterruhezonen ist rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wildtieren gefordert.

Der Winter stellt für wildlebende Tiere eine grosse Herausforderung dar. Mit rücksichtsvollem Freizeitverhalten sowie der Einhaltung von vier einfachen Regeln kann massgeblich dazu beigetragen werden, dass Wildtiere die kalte Jahreszeit schadlos überstehen.

Respektiere deine Grenzen: Vier Regeln für mehr Natur

Die im deutschsprachigen Raum bekannte Informationskampagne "Respektiere deine Grenzen" hat vier passende Verhaltensregeln für Schneesport mit Rücksicht formuliert:

Winterruhezonen beachten: Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.

Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben: Auf regelmässig begangenen Routen können sich Wildtiere an Menschen gewöhnen.

Waldränder, Windschutzstreifen und schneefreie Flächen meiden: Hier halten sich Wildtiere gerne auf.

Hunde an der Leine führen: Wildtiere flüchten vor frei laufenden Hunden.

Tiere, die keinen Winterschlaf halten, müssen in den Wintermonaten mit kalten Temperaturen, Schneemassen sowie wenig und dabei nährstoffarmer Nahrung auskommen. Das heisst, dass sie so viel Energie wie möglich sparen müssen, um den Winter zu überstehen. Dafür gibt es verschiedene Strategien: Die wichtigste davon ist die Ruhe. Um möglichst wenige lebensnotwendige Reserven zu verbrauchen, senken sich Herzschlag und Körpertemperatur und verharren über längere Zeiten an geschützten Plätzen, gut isoliert mit dichtem Winterfell oder Befiederung.

Schreckt das Tier durch einen Sportler oder einen Hund auf, wird der Herzschlag beschleunigt. Der Energieverlust zehrt an den Fettreserven. Muss das Tier über den Winter verteilt oft flüchten, kann das Wildtier anfälliger für Krankheiten werden, stellt sich geringerer Fortpflanzungserfolg ein oder es kann durch Tod an Erschöpfung sterben.

Manche Wildtiere können sich an Störungen gewöhnen, zum Beispiel entlang einer markierten, viel begangenen Route. Das ist bei gleichartigen, konstanten und relativ häufigen Störungen der Fall. Sie sind für Tiere eher voraussehbar und diese reagieren bei Gewöhnung weniger mit Flucht und Stress.

Das Gegenteil davon ist die sogenannte Sensitivierung. Sie tritt ein, wenn Tiere wiederholt unvorhersehbar gestresst werden. Dabei lösen besonders Freizeitsportler, die sich schnell bewegen, stärkere Reaktionen aus. Die Tiere flüchten auf immer grössere Distanzen oder geben bestimmte Areale ganz auf. Kritisch sind vor allem unübliche, nicht vorhersehbare Routen, Überraschungseffekte, die Annäherung von oben, Situationen mit Hunden oder Lärm. Meiden sollte man im Talgebiet jeweils Areale mit Büschen, Windschutzgehölzen oder Wald, im Berggebiet zudem apere Stellen, die für die Nahrungsaufnahme wichtig sind.

Winterruhezonen in Liechtenstein

Winterruhezonen sind Areale, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden. Die Wildtiere sind so insbesondere in den Wintermonaten vor Störungen geschützt und können ihrem stärkeren Ruhebedürfnis nachkommen.

Winterruhezonen dürfen in den Zeiträumen vom 15. Dezember bis 15. April (Berggebiet) bzw. 1. Januar bis 31. März (rheintalseitige Hanglagen) mit Ausnahme der ausgewiesenen Korridore nicht betreten werden. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten jedoch begehbar.

Die Kontrollen der Winterruhezonen erfolgen durch die Naturwacht, das Amt für Umwelt mit Unterstützung der Landespolizei und ausserdem durch die Jagdaufseher. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung können empfindliche Bussen verhängt werden.

Karten und weitere Informationen

Wer beabsichtigt, sich abseits der offiziellen Winterrouten in unberührte Gebiete zu begeben, muss in jedem Fall die Beschilderungen vor Ort berücksichtigen. Am besten plant man solche Touren durch vorgängiges Studium der Route im Internet. Dies gehört neben dem Studium der Wetter- und Lawinenvorhersage zur Vorbereitung jeder Ski- oder Schneeschuhtour. Unterwegs soll man Wildtieren nach Möglichkeiten ausweichen und die eigene Aktivitätszeit so wählen, dass Tiere nicht in der Dämmerungszeit gestört werden. Es empfiehlt sich bei Touren für Abfahrten oder Abstiegen zudem das "Trichterprinzip", das seinen Namen vom trichterförmig enger werdenden Bewegungsspielraum hat, der mit abnehmender Höhe bei der Abfahrt bzw. beim Abstieg genutzt wird, ohne Wildtiere zu stören.

Informationen im Internet sind abrufbar unter: www.wildruhezonen.ch, www.respektiere-deine-grenzen.ch sowie im Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung: https://geodaten.llv.li/geoportal/Wildruhezonen.html

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06

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