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Prämienverbilligung: Auswertung Antragsjahr 2020

Vaduz (ots)

Die Zahlen der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte für das Jahr 2020 zeigen eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent. Insgesamt gingen 4'788 Anträge ein. Für das Jahr 2021 können Anträge auf Prämienverbilligung bis 31. Oktober eingereicht werden.

Das Amt für Soziale Dienste unterstützt in Not geratene Personen mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte sowie für die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien.

Zunahme der Anträge

Im Antragsjahr 2020 wurde bei der Prämienverbilligung eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Insgesamt sind 4'788 Anträge eingegangen (2019: 3'907), wovon 4'143 eine Zusage erhielten (2019: 2'937). Es wurden Prämienverbilligungen in Höhe von 9'428'181 Franken ausgerichtet. Davon betrug der Anteil an die Kostenbeteiligung 1'287'680 Franken. Rund 40 Prozent der Anträge wurden online eingereicht.

Erweiterung der Anspruchsberechtigten

Durch die gesetzliche Erhöhung der Einkommensgrenzen und mit der Herabsetzung des Alters der Antragsstellenden, bei denen der Erwerb der Eltern berücksichtigt wird, hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Die Anträge teilen sich auf Zusagen für Alleinerziehende und Alleinstehende (64%), für Ehepaare (20%), für junge Erwachsene und Lebensgemeinschaften (3%) sowie auf Absagen (13%) auf. Hauptgrund für die Absagen war ein zu hohes massgebliches Einkommen der Antragsstellenden.

Eingabefrist für das Antragsjahr 2021

Anträge auf Prämienverbilligung können bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Empfehlenswert und auch erwünscht ist die Einreichung des Antrags mittels Online-Formular. Es ist auf der Homepage der Liechtensteinischen Landesverwaltung (www.llv.li) im Onlineschalter unter dem Suchbegriff Prämienverbilligung oder im Serviceportal unter Familie, Ehe, Partnerschaft unter Beratung und Hilfe zu finden. Durch die Online-Antragsstellung können die Anträge entsprechend zügig bearbeitet werden.

Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt nach Eingang der relevanten Steuerdaten ab Ende 2022 bzw. anfangs 2023. Versicherte, denen es nicht oder nur schwer möglich ist, den Antrag online zu stellen, können für die Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste telefonisch einen Termin vereinbaren (Telefon: +423 236 72 72).

Pressekontakt:

Amt für Soziale Dienste
Hugo Risch, Amtsleiter
T +423 236 72 48

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