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Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend Nachtragskredit an die Kulturstiftung

Vaduz (ots)

Um die durch die Covid-19-Pandemie vor neuen Herausforderungen stehende liechtensteinische Kulturlandschaft zu unterstützen, hat die Regierung am Donnerstag, 26. November einen Nachtragskredit von 500'000 Franken an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der Liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus verabschiedet.

Trotz der Entscheidung der Regierung, in der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie seit Oktober 2020 kulturelle Veranstaltungen wie Kino- und Theater-vorführungen sowie Konzerte nicht zu verbieten, stehen viele Kulturschaffende, Kulturunternehmen und -vereine derzeit vor substanziellen Herausforderungen. Der Nachtragskredit dient der Bewahrung der liechtensteinischen Kulturlandschaft und soll als Anschubfinanzierung Projekte fördern, die eine Neuausrichtung der kulturellen Tätigkeit während und nach der Pandemie, insbesondere durch die Erweiterung der kulturellen Tätigkeitsfelder sowie die neue oder erweiterte Nutzung digitaler Medien (beispielsweise durch Online-Konzerte, Live-Streams, hybride Formate) zum Inhalt haben. Ziel ist die Weiterentwicklung auf Formate, die mit weniger oder keinem direkten Publikum, bzw. mit einem Live-Erlebnis ohne direkten Kontakt ausreichend attraktive Erlebnisse bieten. Unterstützt werden sollen auch 2021 geplante Projekte und Veranstaltungen, da angesichts der aktuellen Ausgangslage davon auszugehen ist, dass sich ihre Produktionen durch Schutzkonzepte verteuern und dass sich durch Schutzkonzepte oder aufgrund der Empfehlung, die Sozialkontakte auf das Nötigste zu beschränken, wesentlich weniger Publikum einfinden wird als unter gewöhnlichen Bedingungen.

Regierungsrätin Katrin Eggenberger sagt dazu: "Ich bin überzeugt, dass der Nachtragskredit an die Kulturstiftung einen Beitrag zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie für die liechtensteinische Kulturlandschaft leisten kann. Gleichzeitig werde ich den Dialog mit der Kulturszene weiterführen, um laufend zu erfahren, wie die Bedürfnisse unserer Kulturakteure aussehen."

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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