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ikr: Anpassungen bei der Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am Dienstag, 12. März 2019, die Abänderung der Verordnung über die Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfung genehmigt. Das Ziel ist ein effizienteres und bedarfsgerechteres Prüfungswesen.

Seit 2007 füllen die Absolventinnen und Absolventen der Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfungen eine Umfrage aus, in welcher sie die Vorbereitungskurse und den Prüfungsablauf bewerten. Aufgrund der Umfrageergebnisse hat die Jagdprüfungskommission in den vergangenen Monaten einen Vorschlag ausgearbeitet, wie die Verordnung über die Jagdeignungs- und Jagdaufseherprüfung sowie das Prüfungsreglement angepasst beziehungsweise optimiert werden können. Die Verordnung mit den entsprechenden Änderungsvorschlägen wurde von der Regierung genehmigt.

Die wichtigsten Änderungen

Das Bestehen der Waffenhandhabungs- und der Schiessprüfung ist Voraussetzung, um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden. Da die Vorbereitungskurse für den praktischen und theoretischen Teil bisher parallel liefen, regten die Prüfungsanwärter in der Vergangenheit mehrfach an, dass die Schiessprüfung vor Beginn der theoretischen Vorbereitungskurse abgeschlossen sein sollte. Ein Wunsch, dem in der neuen Regelung nachgekommen wird. Folglich können die theoretischen Prüfungen künftig erst 12 Monate nach der Schiessprüfung durchgeführt werden, da sich die Vorbereitungskurse und Hegestunden über ein Jahr erstrecken.

Weitere Änderungen in der Verordnung gibt es in Bezug auf Prüfungsmisserfolg. Wenn ein Prüfungsanwärter den theoretischen Teil der Prüfung nicht bestand, musste er bisher die gesamte Prüfung (praktische Waffenhandhabung, Schiessprüfung und Theoretische Prüfung) wiederholen. In Zukunft wird ein Anwärter innerhalb von 30 Tagen zu einer einmaligen Wiederholung des nicht bestandenen Teilfachs zugelassen.

Um alle Kosten abzudecken, werden die Prüfungsgebühren erhöht. Neu kostet die Jagdeignungsprüfung 400 Franken und die Jagdaufseherprüfung 500 Franken.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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