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ikr: Wichtige Stärkung des Völkerrechts: Liechtenstein übernimmt Führungsrolle

Vaduz (ots)

Erstmals seit den Nürnberger Prozessen erhält ein internationales Gericht die Befugnis, Einzelpersonen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie das Gewaltverbot in internationalen Beziehungen verletzen. Liechtenstein hat massgeblich zu dieser Bestimmung beigetragen.

Am Ende fiel sie einstimmig, die Entscheidung, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) zur strafrechtlichen Verfolgung von Angriffskriegen ermächtigt werden soll. Nach harten letzten Verhandlungen beschlossen am 15. Dezember 2017 alle 123 Vertragsparteien des ICC, den entsprechenden Vertragsänderungen zuzustimmen. Damit sind die Vorbereitung, Planung und Ausführung eines Angriffskriegs nun ebenso Teil des internationalen Strafrechts wie die Gerichtsbarkeit über Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. "Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts", erklärt der liechtensteinische UNO-Botschafter Christian Wenaweser. Auch Aussenministerin Frick bezeichnet die Aktivierung als wichtige Errungenschaft: "Liechtenstein hat sich sehr intensiv um dieses Abkommen bemüht und ist dadurch in der internationalen Staatengemeinschaft als verlässlicher, konsequenter Partner wahrgenommen worden. Die Aktivierung der Gerichtsbarkeit des ICC ist deshalb in vielerlei Hinsicht als Erfolg zu werten."

Grundlage für die Gerichtsbarkeit des ICC über die strafrechtliche Verfolgung von Angriffskriegen sind die Kampala-Zusätze. Diese wurden 2010 im Rahmen der ICC-Vertragsstaatenkonferenz in Kampala (Uganda) verabschiedet, unter liechtensteinischem Vorsitz durch Christian Wenaweser. Liechtenstein hatte die Vertragsänderung bereits im Jahr 2011 - als erster Staat überhaupt - ratifiziert und spielte auch in den darauf folgenden internationalen Verhandlungen eine tragende Rolle. Aus gutem Grund, wie die liechtensteinische Aussenministerin Aurelia Frick betont: "Die Stärkung des Völkerrechts ist seit Jahrzehnten eine Priorität der liechtensteinischen Aussenpolitik. Als kleiner Staat liegt es in unserem ureigensten Interesse, dass das Völkerrecht funktioniert und Verbrechen in diesem Bereich geahndet werden."

In Kraft treten wird die Gerichtsbarkeit des ICC am 17. Juli 2018. 35 Staaten - neben Liechtenstein sind auch Deutschland, Österreich und die Schweiz darunter - haben die Vertragsänderung bereits ratifiziert. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Staaten anschliessen werden.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Kathrin Nescher
T +423 236 73 08

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