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ikr: Vorsorgliche Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 18. März 2017 aufgehoben

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat mit Beschluss vom 17. März 2017 die seit letztem Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest per 18. März 2017 vorzeitig aufgehoben. Die Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar 2017 befristet und wurde dann zufolge der anhaltenden Bedrohungslage bis zum 31. März 2017 verlängert.

Aktuell sind besondere vorsorgliche Massnahmen nicht mehr angezeigt. Die Wildvögel, die in der Schweiz und bei uns Winterquartier bezogen hatten, haben unsere Gegend verlassen. Daher sind die Geflügelbestände nicht mehr besonders bedroht. Aus Gründen des Tierschutzes soll den Tierhaltenden wieder ungehinderter Freilauf ihres Geflügels ermöglicht werden. Zugleich entspricht damit die "Freiland-"Deklaration der vom Geflügel stammenden Produkte wieder der tatsächlichen Haltungssituation. Die vorzeitige Aufhebung der Verordnung erfolgt in Anlehnung an die Schweiz.

Die Geflügelhalter werden angehalten, trotz der nicht mehr gegebenen akuten Bedrohung auch künftig risikobasiert die zum Schutz ihrer Tiere erforderlichen Biosicherheitsmassnahmen zu treffen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20

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