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ikr: Grosses Interesse am 6. Jahrestreffen der betrieblichen Datenschutzverantwortlichen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Datenschutzstelle lud am 6. September die Datenschutzverantwortlichen der Unternehmen ein, um sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzbereich zu informieren. Die Teilnehmerzahl des Anlasses hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, der Bedarf an Aufklärung und Austausch zum Thema Datenschutz ist auch in Liechtenstein enorm. Knapp 50 Vertreterinnen und Vertreter von 143 Liechtensteiner Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistung, Industrie bzw. IT / Telekommunikation sowie Institutionen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich waren der Einladung gefolgt. "Wir möchten den Datenschutzverantwortlichen bei unseren jährlichen Treffen relevante Entwicklungen näher bringen und über aktuelle Themen informieren. Ausserdem ist der Anlass die ideale Plattform, um Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, die bei der Bewältigung der stets neuen Datenschutzherausforderungen helfen können", fasste Veranstalter und Datenschutzbeauftragter Philipp Mittelberger das Ziel der Veranstaltung zusammen.

Datenschutz-Grundverordnung im Fokus

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2016 in Kraft und wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein. Philipp Mittelberger informierte die Teilnehmer in seinem Vortrag über die Kernelemente der DSGVO und erste Schritte zur Umsetzung. "Noch bleibt mehr als ein Jahr zur Vorbereitung. Auf Grund des neu eingeführten Marktortprinzips sind vor allem die auf dem europäischen Markt tätigen Unternehmen gefordert, bis im Mai 2018 bereit zu sein", stellte der Datenschutzbeauftragte fest. Ebenfalls zur DSGVO referierte Amtsleiter Bernd Hammermann vom Amt für Justiz. Das Amt für Justiz befasst sich mit Vorarbeiten zur Umsetzung der DSGVO ins nationale Recht, weshalb der Amtsleiter die ersten Schritte diesbezüglich erläuterte. "Wir erwarten, dass die Anpassungen des nationalen Rechts einen erheblichen Aufwand generieren werden, aber mit der Einbindung und Unterstützung betroffener Unternehmen und Verbände machbar ist", zeigte sich Hammermann überzeugt. "Den Unternehmen raten wir, sich rechtzeitig mit den Erfordernissen der Verordnung auseinander zu setzten, gerade auch mit Blick auf die EWR-Exportmärkte".

Tätigkeiten der Datenschutzstelle der vergangenen zwölf Monate

In einem zweiten Teil der Veranstaltung wurde wie jedes Jahr über die vergangenen Tätigkeiten der Datenschutzstelle informiert, die für Unternehmen relevant sind. Dazu gehört der Datentransfer ins Ausland, der auch unter der Grundverordnung wichtig sein wird. Thematisiert wurde speziell das das bereits im letzten Jahr viel diskutierte Safe Harbor Urteil, welches den Datenschutz in den USA betrifft und das neue Abkommen zwischen der Europäischen Kommission und den USA, der so genannte EU-US Privacy Shield.

Weitere Themen waren unter anderem die Kontrolltätigkeit sowie die Verleihung eines Datenschutzgütesiegels. Im Zusammenhang mit Kontrollen wurden die Vorgehensweise sowie die Vorteile einer freiwilligen Kontrolle am Beispiel der Landesvertretung der Concordia erläutert. Hier wurde hervorgehoben, dass bei freiwilligen Datenschutzkontrollen der Kontrollumfang jeweils in Absprache mit dem Unternehmen erfolgt. Dadurch kann der Fokus auf jene Bereiche gerichtet werden, die kritisch sind oder wo sich für ein Unternehmen strittige Fragen der Datenbearbeitung stellen. Weiter erwähnt wurde, dass die FKB als erstes Unternehmen in Liechtenstein das liechtensteinische Datenschutz-Gütesiegel erhalten hat. Dies soll nun andere Unternehmen zur Nachahmung animieren.

Kontakt:

Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger, Datenschutzbeauftragter
T +423 236 60 91

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