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ikr: OECD - BEPS Projekt: Liechtenstein unterzeichnet Vereinbarung zur länderbezogenen Berichterstattung

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein hat am 27. Januar 2016 eine multilaterale Vereinbarung über den Austausch länderbezogenener Berichte ("country by country reports").. Die Vereinbarung wurde im Rahmen des BEPS Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting") von den G20-Staaten und der OECD im Bereich der Unternehmensbesteuerung entwickelt und gilt als neuer Mindeststandard. Mit der Unterzeichnung unterstreicht Liechtenstein einmal mehr sein Bekenntnis zu den Standards der OECD.

Die Vereinbarung bildet einen multilateralen Rahmen für den bilateralen Austausch von länderbezogenen Berichten mit interessierten und geeigneten Staaten. Sie bedarf einer völkerrechtlichen Grundlage, welche Liechtenstein insbesondere mit der Multilateralen Amtshilfekonvention (MAK) bereitstellen wird.

Mit der Einführung der länderbezogenen Berichte soll eine Übersicht über die globale Allokation von Gewinnen, Steuerzahlungen und Indikatoren für die wirtschaftliche Aktivität zwischen den verschiedenen Ländern, in denen ein Konzern tätig ist, geschaffen werden. Unter die Berichtspflichten fallen zukünftig multinationale Unternehmen mit einem konsolidieren Bruttoumsatz von mindestens EUR 750 Millionen.

Die Berichterstattung ist von den betroffenen Unternehmen jährlich und für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen dieses einer Geschäftstätigkeit nachgeht, bei der Steuerverwaltung des Hauptsitzes einzureichen. Die Steuerverwaltung des Hauptsitzes leitet dann die erhaltenen Informationen über den zwischenstaatlichen Informationsaustausch automatisch an betroffene Partnerstaaten weiter.

Nur wenige Unternehmen in Liechtenstein betroffen

Aufgrund der hohen Umsatzschwelle von EUR 750 Millionen werden in Liechtenstein nur sehr wenige Unternehmen berichtspflichtig werden. Innerstaatliche Konsultationen im Vorfeld der Unterzeichnung haben gezeigt, dass die betroffenen Unternehmen diesen Schritt befürworten, weil dadurch ihre ohnehin schon bestehenden Pflichten vor Ort unterstützt werden. Darüber hinaus wird durch die Einführung der länderbezogenen Berichte sichergestellt, dass die liechtensteinische Steuerverwaltung Berichte über Tochtergesellschaften von Konzernen aus Partnerstaaten erhält und damit auf den gleichen Informationsstand wie das Ausland gesetzt wird.

Zur Umsetzung in Liechtenstein wird derzeit an einem geeigneten gesetzlichen Rahmen gearbeitet. Die Umsetzungsgesetzgebung soll voraussichtlich im Herbst dem Landtag vorgelegt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Irene Salvi, Steuerverwaltung
T +423 236 68 20

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