Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regulierung von Nanomaterialien am 9. Internationalen Nano-Behördendialog in Vaduz diskutiert

Vaduz (ots/ikr) -

Der 9. Internationale Nano-Behördendialog fand am 10. und 11. Juni 2015 auf Einladung des Amtes für Umwelt Liechtenstein in Vaduz statt. Über fünfzig Vertreter aus Ministerien, Behörden, Forschungsinstituten und Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein befassten sich mit dem Thema "Governance und Regulierung von Nanomaterialien". Angeregt durch spannende Inputreferate wurden die Anforderungen und der Bedarf an zukünftiger Regulierung von Nanomaterialien aus unterschiedlicher Perspektive diskutiert. Neben den Erwartungen der Industrie an die Regulatoren wurden Massnahmen für ein gemeinsames Voranschreiten zur nachhaltigen Entwicklung der Nanotechnologien besprochen. Der Nano-Behördendialog findet turnusmässig in den deutschsprachigen Ländern statt und wird von der Innovationsgesellschaft, St. Gallen moderiert.

Am 10./11. Juni 2015 trafen sich über fünfzig Vertreter von Ministerien und Behörden, Forschungsinstituten sowie Unternehmen auf Einladung des Amts für Umwelt Liechtenstein in Vaduz zum 9. Internationalen Nano-Behördendialog. Helmut Kindle vom Amt für Umwelt begrüsste die Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

Der diesjährige Behördendialog stand unter dem Motto "Governance von Nanomaterialien: Regulatorischer Handlungsbedarf und Ausblick" und wurde als zweiteilige Veranstaltung durchgeführt: In einer behördeninternen Pre-Conference am ersten Veranstaltungstag wurden aktuelle Fragen aus Sicht der Behörden diskutiert. Am zweiten Tag folgte ein intensiver und abwechslungsreicher Gedankenaustausch zwischen Behörden- sowie Industrie- und Verbandsvertretern zu gegenseitigen Erwartungen und möglichen Massnahmen.

Pre-Conference: Stand der Wissenschaft und Regulierung

Den Auftakt zur Diskussion über den "Status Quo" der Nano-Regulierung, Sicherheitsforschung und Entwicklung machte Otto Linher von der Europäischen Kommission mit seiner Präsentation zur gegenwärtigen Regulierung auf EU-Ebene. Darüber hinaus ging er auf aktuelle Entwicklungen bei der Registrierung von Nanomaterialien und mögliche Anpassungen der Regulierung (insbesondere von der EU-Chemikalienverordnung REACH) ein. Wolfgang Parak von der Universität Marburg zeigte auf, in welche Richtung sich die Forschung im Bereich der Nanomaterialien entwickelt. Er legte den Fokus besonders auf medizinische Anwendungen von Nanomaterialien. Neben vielversprechenden Anwendungen erwähnte er auch den Handlungsbedarf hinsichtlich der Charakterisierung von neuen Materialien.

Den Abschluss der Präsentationen zur Pre-Conference bildeten Referate zur Toxikologie von Nanomaterialien, gehalten von Barbara Rothen-Rutishauser von der Universität Fribourg (Humantoxikologie), Kristin Schirmer von der EAWAG (Umwelttoxikologie) und Harald Krug von der EMPA (Stand der Sicherheitsforschung). Der Nachmittag des ersten Veranstaltungstages war ganz den Workshops und der anschliessenden Synthese zu den Themen Umwelt-, Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz gewidmet.

Gemeinsame Massnahmen und Verantwortung beim Umgang mit Nanomaterialien

Die am ersten Tag im Rahmen der Synthese identifizierten, aus Sicht der Behörden prioritären Handlungsfelder wurden am zweiten Veranstaltungstag den Vertretern/innen aus der Industrie und den Verbänden vorgestellt. Im Gegenzug erlaubten fünf Impulsvorträge einen vielfältigen Einblick in die Sichtweisen und Anliegen unterschiedlicher privatwirtschaftlicher Akteure. Hoda Tawfik von der MagForce AG, Carolin Kranz von der BASF SE, Michael Jung von Nanogate AG, Hans-Jürgen Klockner vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) Deutschland sowie Andreas Falk von BioNanoNet stellten verschiedene Anwendungen von Nanomaterialien vor und formulierten die Erwartungen von Unternehmensseite an die Behörden. Anschliessend wurden die konkreten Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie Fragen nach der Verantwortung für die Sicherheit von Nanoprodukten diskutiert.

Zum Schluss der Tagung wurde eine "Roadmap 2020" zur Regulierung von Nanomaterialien skizziert. Dabei wurden von den Akteuren verschiedene gemeinsam getragene Massnahmen für den sicheren und nachhaltigen Umgang mit Nanomaterialien evaluiert. Die Ergebnisse des Nano-Behördendialogs sind die Grundlage für die weitere Diskussion des regulatorischen Handlungsbedarfs auf nationaler und europäischer Ebene. Der 10. Internationale Nano-Behördendialog findet im Frühjahr 2016 auf Einladung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in der Schweiz statt.

Über den Internationalen Nano-Behördendialog

Beim internationalen Nano-Behördendialog handelt es sich um eine alljährlich stattfindende Dialog-Plattform der deutschsprachigen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden (D, A, CH, FL). Ziel ist der informelle, grenzüberschreitende Austausch zu aktuellen Themen rund um die Nano-Governance. Die Plattform existiert seit 2008 und wird im Auftrag der Behörden von der Innovationsgesellschaft, St. Gallen organisiert und moderiert.

Kontakt:

Manfred Frick, Amt für Umwelt, Abteilung Umweltschutz
T +423 236 61 94 / +423 756 61 94
manfred.frick@llv.li

Christoph Meili, Die Innovationsgesellschaft, St. Gallen
T +41 71 278 02 06
christoph.meili@innovationsgesellschaft.ch

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 10.06.2015 – 11:34

    ikr: Graziella Marok-Wachter in den Universitätsrat bestellt

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2015 Graziella Marok-Wachter für die Mandatsperiode Juni 2015 bis Juni 2019 als Mitglied in den Universitätsrat Liechtenstein bestellt. Graziella Marok-Wachter ist Doktorin der Rechtswissenschaften, hat die liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung absolviert und ist seit 2011 als Leiterin Group Legal & Compliance bei der Liechtensteinischen Landesbank AG ...

  • 10.06.2015 – 11:33

    ikr: Liechtenstein und Andorra paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen

    Vaduz (ots/ikr) - Am 9. Juni 2015 hat Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Andorra paraphiert. Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Das DBA löst das geltende Steuerinformationsabkommen (TIEA) mit Andorra ab. Es beinhaltet eine umfassende Regelung der ...