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ikr: Medienmitteilung aus dem Fürstenhaus: FBP-Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Vaduz (ots/ikr) -

Am 16. Oktober hat die FBP eine Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingereicht. Da sich verschiedene Seiten für die Meinung des Staatsoberhauptes zu diesem Initiativtext interessiert haben, hat S.D. Erbprinz Alois von Liechtenstein beschlossen, dazu wie folgt Stellung zu nehmen:

"In einer globalisierten Welt ist es vielfach üblich, sich jene Standorte mit jenen Regeln zu suchen, die den Eigeninteressen am besten entsprechen. Dies gilt auch für den Schwangerschaftsabbruch. Liechtenstein ist ein Kleinstaat umgeben von Staaten, die sogenannte Fristenregelungen für den Schwangerschaftsabbruch kennen. In Liechtenstein hat die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs daher heute in der Praxis vor allem eine Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. Sie stellt klar, dass das menschliche Leben unantastbar ist. Diese Orientierungsfunktion gilt es zu bewahren, zumal der Schutz des menschlichen Lebens die wichtigste Staatsaufgabe ist, und daran sind strafrechtliche Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs primär zu messen.

Da die Fristenregelung das menschliche Leben in seinen ersten Monaten weniger schützt als danach, hat sie eine problematische Orientierungsfunktion. Mit der Zeit verändert eine Fristenregelung nämlich die Wertehaltung der Gesellschaft dem menschlichen Leben gegenüber. Selbst wenn der Schwangerschaftsabbruch insgesamt formal per Gesetz weiterhin verboten bleibt, wird er aufgrund der Straffreiheit während den ersten Schwangerschaftswochen in der Praxis als erlaubt angesehen und gesellschaftlich akzeptiert. Dadurch erhöht man aber auch den Druck auf ungewollt Schwangere abzutreiben, vor allem dann, wenn die Lebensumstände schwierig sind oder eine Behinderung des Kindes befürchtet wird.

Die Initiative der FBP zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs tut dies nicht. Der Schwangerschaftsabbruch bleibt auch in den ersten Wochen strafbar. Zwar reduziert die Initiative durch eine weitgehende Entkriminalisierung der abtreibenden Frau den Schutz des ungeborenen Lebens und damit auf den ersten Blick auch die Orientierungsfunktion des Strafrechts. Indem die Initiative die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch explizit als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufnimmt, wird eine gewisse Schwächung der Orientierungsfunktion am einen Ort durch eine Stärkung an einem anderen Ort ausgeglichen, noch dazu an einem Ort, der in der Praxis besonders wichtig ist. Nicht selten sind es nämlich Kindsvater oder Eltern, die die Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch drängen. Indem man die Orientierungsfunktion auf diese Weise stärkt, schützt man sowohl die Schwangeren als auch das ungeborene Leben besser als heute.

Frauen bzw. Paaren, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine Notlage geraten, muss geholfen werden. Echte Hilfe besteht jedoch nicht im Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Ein solcher bedeutet immer auch eine seelische Verletzung der Frau, die erhebliche psychische Probleme nach sich ziehen kann. Echte Hilfe schaffen wir durch

   - eine professionelle, neutrale und auf Wunsch anonyme Beratung 
     durch Spezialistinnen. Eine Auswahlmöglichkeit für betroffene 
     Frauen zwischen verschiedenen Beratungsangeboten wäre 
     wünschenswert.
   - rasche, konkrete, unentgeltliche und nachhaltige Hilfestellung 
     in vielen praktischen Lebensbereichen, damit eine positive 
     Perspektive für ein Leben mit dem Kind möglich ist.
   - eine kinderfreundlichen Gestaltung der Familien-, Frauen- und 
     Sozialpolitik. Es darf nicht sein, dass sich Frauen bzw. Paare 
     aufgrund schlechter sozialer Rahmenbedingungen zu einer 
     Abtreibung gezwungen sehen.

Zudem sollten wir mehr als bisher unternehmen, um ungewollte Schwangerschaften durch eine gute Präventionsarbeit möglichst zu vermeiden. Es muss überdacht werden, wie junge Menschen heute einen verantwortungsvollen Umgang mit Partnerschaft und Sexualität erlernen können.

Ebenso wichtig wie die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches sind somit Massnahmen bei der Beratung, der Familienpolitik und Präventionsarbeit. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass auch in dieser Hinsicht in den nächsten Monaten Fortschritte erzielt werden."

Kontakt:

Sekretariat S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Silvia Hassler-De Vos
T +423 / 238 12 00
se@sfl.li

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