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pafl: Eisenbahnlärmkataster

Vaduz (ots/pafl) -

Bei rund 45 Gebäuden in Liechtenstein werden durch den Eisenbahnlärm die gesetzlichen Belastungsgrenzwerte überschritten. Somit liegt eine Sanierungspflicht der Eisenbahnstrecke zwischen dem Zollamt Schaanwald und der Rheinbrücke in Schaan vor.

Das Amt für Umweltschutz erarbeitete im Rahmen der Umweltgesetzgebung den ersten Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnlinie zwischen dem Zollamt Schaanwald und der Rheinbrücke in Schaan. Dieser stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich der Eisenbahnanlage dar und basiert auf dem Stand 2010. Gemäss dem Lärmbelastungskataster wird bei rund 45 Gebäuden entlang der Eisenbahnlinie während der Nacht der Immissionsgrenzwert überschritten. Ebenfalls wurde bei rund 50 freien Parzellen eine Immissionsgrenzwert-Überschreitung festgestellt. Der Alarmwert wird bei keinem der untersuchten Gebäuden resp. Parzellen überschritten. Aufgrund der Ergebnisse liegt eine Sanierungspflicht der Eisenbahnstrecke vor.

Grundlage für das Projekt "S-Bahn FL.A.CH"

Die Ergebnisse des Lärmbelastungskatasters dienen als Grundlage für die Lärmbeurteilung des Projektes "S-Bahn FL.A.CH". Da im Rahmen des Projektes "S-Bahn FL.A.CH" Umbauten und Erweiterungen geplant sind, dürfen diese gemäss Umweltschutzgesetz nur realisiert werden, wenn auch gleichzeitig die bestehende Eisenbahnanlage lärmtechnisch saniert wird. Aufgrund dessen werden mit dem Projekt "S-Bahn FL.A.CH" die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen für die gesamte Eisenbahnlinie mitgeplant.

Überblick zur Lärmbelastungssituation

Der detaillierte Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnanlage kann nach Anmeldung beim Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Zudem stellt das Amt für Umweltschutz auf der Homepage eine vereinfachte Darstellung der Lärmbelastungssituation zur Verfügung (www.afu.llv.li -> Lärm -> Eisenbahn-Lärmkataster).

Strassenlärmkataster in Erarbeitung

Der Strassenlärm stellt eine der bedeutendsten Lärmquellen in Liechtenstein dar. Der entsprechende Lärmbelastungskataster befindet sich in Erarbeitung. Die Ergebnisse sollen im zweiten Quartal 2012 vorliegen.

Grenzwerte

Das Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008 hat zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen. Dieses Ziel wurde in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 14. Oktober 2008 weiter konkretisiert. Für die Beurteilung der Lärmbelastung ausgehend von Strassen, Eisenbahnanlagen und Industrie- und Gewerbeanlagen wurden drei unterschiedliche Belastungsgrenzwerte festgesetzt:

Immissionsgrenzwerte: Die Immissionsgrenzwerte für Lärm sind so festgelegt, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.

Planungswerte: Die Planungswerte wurden für den Schutz vor neuen lärmigen ortsfesten Anlagen festgelegt. Die Planungswerte sind um 5 dB(A) strenger angesetzt als die Immissionsgrenzwerte.

Alarmwerte: Die Alarmwerte werden zur Beurteilung der Dringlichkeit von Sanierungen für Lärmimmissionen festgelegt. Sie liegen über den Immissionsgrenzwerten.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Manfred Bischof
T +423 236 61 85

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