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pafl: Abänderung der Unfallversicherungsverordnung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. September 2011 die Verordnung zum Gesetz über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsverordnung; UVersV) abgeändert. Durch die Verordnungsänderung wird Art. 84a aufgehoben, in welchem der Abrechnungsmecha-nismus zwischen dem Land und den Unfallversicherern bezüglich der Nichtbetriebsunfall-versicherung (NBU) geregelt ist.

Der Landtag hat in seiner Mai-Session als Folge der Haushaltssanierung die Streichung des Landesbeitrags an die NBU beschlossen und durch die Abänderung des Unfallversiche-rungsgesetzes rechtlich verankert. Der Landtag hat somit die gesetzliche Grundlage des Art. 84a UVersV aufgehoben und der Bestimmung dadurch die rechtliche Grundlage ent-zogen, so dass die Bestimmung von der Regierung zu eliminieren war. Die Verordnungs-änderung sieht, analog zur Gesetzänderung, eine Übergangsbestimmung vor, wodurch die Schlussrechnung des Jahres 2011, welche erst im Jahr 2012 erstellt werden kann, trotz Aufhebung des Art. 84a UVersV auf den 01. Januar 2012 noch abgeschlossen werden kann.

Kontakt:

Stefan Rüdisser
Ressort Gesundheit
T +423 236 63 28

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