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pafl: Vernehmlassung zur Zukunft der AHV

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Februar (pafl) - Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht verabschiedet betreffend Neuregelung des an 
die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgerichteten 
Staatsbeitrages sowie Einführung von Massnahmen zur finanziellen 
Sicherung der AHV.
Die AHV erhält heute aus den allgemeinen Staatsmitteln einen 
Beitrag von 20 Prozent der jährlichen Ausgaben. Durch die Bindung des
Staatsbeitrags an die jährlichen Ausgaben der AHV stieg die 
finanzielle Belastung für den Staatshaushalt in den letzten Jahren 
stark an. Regierungsrätin Renate Müssner hält dazu fest: "Die 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes haben sich wesentlich 
geändert. Die Regierung hat deshalb das Projekt zur Sanierung des 
Staatshaushaltes lanciert."
Die Regierung schlägt vor, den Staatsbeitrag zu reduzieren und von
der Ausgabenentwicklung der AHV abzukoppeln, damit eine höhere Plan- 
und Steuerbarkeit für das Land erreicht werden kann. Der jährliche 
AHV-Staatsbeitrag soll ab dem Jahr 2015 auf 50 Millionen Franken 
fixiert werden. Dadurch können für das Land im Jahr 2015 rund 15 
Millionen Franken eingespart werden. In den folgenden Jahren erhöhen 
sich die Einsparungen wegen der steigenden Ausgaben der AHV.
Da diese zu Gunsten des Landes eingesparten Mittel der AHV fehlen,
müssen sie kompensiert werden. Die Regierung schlägt folgende 
Massnahmen vor: Einführung von versicherungsmathematischen 
Kürzungssätzen beim Rentenvorbezug, Anpassung der Renten anhand des 
Preisindexes anstelle des Mischindexes, Anhebung der Beitragssätze 
für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende sowie entsprechende 
Senkung des Beitragssatzes bei der Familienausgleichskasse für 
dieselbe Zielgruppe. Die Mindereinnahmen können dadurch gemäss dem 
verwendeten Prognosemodell zwar nicht vollständig ausgeglichen 
werden, sie können sie jedoch teilweise kompensieren.
Die Vernehmlassung läuft bis 22. April 2011; der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
T +423 236 61 79

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