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pafl: Neues Steuergesetz erhöht die Standortattraktivität Liechtensteins

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. September (pafl) - Der Landtag hat der
Regierungsvorlage für eine umfassende Steuerreform zugestimmt und 
grünes Licht gegeben, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2011 
in Kraft treten kann. Das attraktive und wettbewerbsfähige neue 
Steuersystem ist modern konzipiert und erfüllt die heutigen 
Anforderungen an eine international kompatible und 
europarechtskonforme Gesetzgebung.
Das neue Steuergesetz bringt für die Einwohnerinnen und Einwohner 
Liechtensteins einige Vereinfachungen und mehr Transparenz. An den 
traditionell tiefen Steuersätzen wird festgehalten, so dass mit 
Ausnahme der ganz hohen Einkommen keine Mehrbelastungen zu erwarten 
sind. Familien und Steuerpflichtige mit tieferen Einkommen werden 
durch die neue Tarifstruktur sogar entlastet. "Ich freue mich, dass 
wir nach fast 50-jährigem Bestehen des bisherigen Rechts heute 
gemeinsam eine zukunftsweisende und historische Steuerreform für 
unser Land beschlossen haben. Mit der Verabschiedung des neuen 
modernen Steuergesetzes unterstreichen wir damit einmal mehr unsere 
politische Glaubwürdigkeit, Reformfähigkeit und Konsequenz. Wir 
stärken damit unseren Kleinstaat in der laufenden 
Internationalisierung und Globalisierung und verbessern auch die 
Attraktivität und Stabilität des Werk- und Finanzplatzes 
Liechtenstein", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher im Anschluss
an die Sitzung des Landtages.
Attraktive Besteuerung natürlicher Personen - Besteuerung von 
Liegenschaften wie bisher
Durch das neue System mit nur noch sieben Stufen kann jede 
Einwohnerin und jeder Einwohner auch ohne vertiefte Kenntnisse des 
Gesetzes seine Steuerbelastung selbst berechnen. Dadurch wird die 
Höhe der Steuern nachvollziehbar und transparent. Bei der Besteuerung
von Immobilien und Grundstücken wird an der bisherigen Praxis 
festgehalten.
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Im Rahmen der Totalrevision werden systemfremde Steuern 
abgeschafft, die bis heute im Steuergesetz vorhanden sind. Bei den 
natürlichen Personen betrifft dies die Erbschafts- und 
Schenkungssteuer. Das vererbte oder geschenkte Geld wurde bereits 
einmal im Rahmen der Erwerbs- und Vermögenssteuer besteuert. Diese 
Mehrfachbelastung desselben Steuersubstrates wird mit der 
Steuerreform aufgehoben. Generell gilt das Prinzip, dass das erzielte
Einkommen über den Lebenszyklus grundsätzlich nur einmal versteuert 
werden muss.
Vorteile für die liechtensteinischen Unternehmen
Die Reform des Steuerrechts stärkt die Position Liechtensteins im 
internationalen Wettbewerb, weil die Steuersätze eines Landes zu den 
wichtigsten Standortfaktoren zählen. In enger Zusammenarbeit mit der 
Wirtschaft erarbeitet, erhalten die Unternehmen mit dem neuen 
Steuergesetz bessere Möglichkeiten, sich zu strukturieren und auf den
globalen Wettbewerb einzustellen. Mit der neu eingeführten 
"Flat-Rate" von 12,5 Prozent werden künftig alle Unternehmen gleich 
besteuert, wobei bis auf wenige Ausnahme alle eine 
Mindestertragssteuer von 1'200 Franken zu entrichten haben. Zudem 
wird die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital mit dem 
Eigenkapitalzinsabzug beseitigt. Neu wurden auch Bestimmungen über 
Gruppenbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen
wird es noch attraktiver, in Liechtenstein ein neues Unternehmen zu 
gründen.
Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer
Bei den juristischen Personen werden die Couponsteuer sowie die 
Kapitalsteuer abgeschafft. Auf den am 31. Dezember 2010 vorhandenen 
Reserven fällt jedoch die Couponsteuer noch an. In den ersten zwei 
Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes besteht die Möglichkeit, 
dieses Kapital zu einem verminderten Satz von zwei Prozent 
abzurechnen. Dadurch soll es den Unternehmen ermöglicht werden, ihr 
Kapital wieder zu investieren und damit den Standort Liechtenstein zu
stärken.
Stärkung des Philanthropiestandorts
Wie nach geltendem Recht werden juristischen Personen, die 
ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von den Steuern 
befreit. Im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts wird neu der 
gleiche Gemeinnützigkeitsbegriff verwendet. Bei gemeinnützigen 
Stiftungen und Anstalten, die der Stiftungsaufsichtsbehörde 
unterstehen, ist bei der Einreichung von Unterlagen sowie im Bereich 
der Aufsicht über diese Institutionen ein vereinfachtes und 
einheitliches Verfahren im Bereich Zivil- und Steuerrecht vorgesehen.
Attraktive Besteuerung für Privatvermögensstrukturen
Das Steuergesetz sieht neu vor, dass juristische Personen durch 
vermögende Privatpersonen dazu genutzt werden können, Teile ihres 
Vermögens in einer selbständigen juristischen Personen und zwar einer
Privatvermögensstruktur (PVS) zu verwalten. Voraussetzung ist, dass 
diese PVS ausschliesslich vermögensverwaltend tätig sind und keine 
wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Diese Bestimmungen über die PVS 
wurden der EFTA-Überwachungsbehörde zu Notifizierung vorgelegt und 
kön-en erst bei Vorliegen der Notifizierung in Kraft treten.
Modernes und kompatibles Gesetz
Durch die europarechtskompatible Ausgestaltung des neuen 
Steuergesetzes erhöht sich die Rechtssicherheit, insbesondere für die
liechtensteinischen Finanzintermediäre und ihre Kunden. Die geltenden
Bestimmungen über die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche aus 
europarechtlicher Sicht auf Kritik gestossen sind, werden mit dem 
neuen Steuergesetz abgeschafft. Die liechtensteinische Steuerpolitik 
erfüllt heute somit die europäischen Standards. Das neue Steuerrecht 
trägt dieser Entwicklung Rechnung, ohne jedoch an Attraktivität 
einzubüssen. "Mit dieser Reform hat Liechtenstein einen grossen 
Schritt in eine erfolgreiche Zukunft getan. Wir haben damit den 
Wirtschaftsstandort entscheidend gestärkt", äusserte sich 
Regierungschef Klaus Tschütscher erfreut über die Verabschiedung des 
Gesetzes durch den Landtag.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Markus Amann
T +423 236 63 06

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