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pafl: Einführung des Pflegegeldes am 1. Januar
Die Strukturen für die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes stehen

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. Dezember (pafl) - Nachdem der Landtag im
Juni die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes für häusliche 
Betreuung beschlossen hatte, sind jetzt die Vorbereitungen für das 
auf 1. Januar 2010 fixierte Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes
abgeschlossen.
Mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes für häusliche 
Betreuung auf Beginn des neuen Jahres geht ein sozialpolitisches 
Desiderat in Erfüllung: Die Betreuung und Pflege zu Hause erfährt die
ihr gebührende Anerkennung und ihre Finanzierung erhält eine neue 
gesetzliche Grundlage.
Die vom Landtag beschlossene neue Leistung für die häusliche 
Betreuung ersetzt die bisher auf Artikel 62 der Verordnung über die 
Krankenversicherung (KVV) basierenden Entschädigungen, welche sich 
seit 1989 unverändert auf maximal 100 Franken pro Tag beliefen. Neu 
erhalten Betreuungsbedürftige je nach Schweregrad ihrer 
Beeinträchtigung nun bis zu maximal 180 Franken pro Tag. Dies soll es
ihnen erlauben, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung 
bleiben zu können. Mit der Einführung des Betreuungs- und 
Pflegegeldes soll erreicht werden, dass die betroffenen Menschen eine
echte Alternative zur stationären Lösung haben.
Seit der Landtag vor knapp einem halben Jahr grünes Licht zur 
Einführung dieses Modells gegeben hat, sind die organisatorischen 
Strukturen aufgebaut und mittels Verordnung die rechtlichen 
Leitlinien für die Handhabung der Leistungserbringung geschaffen 
worden. Die Verordnung zum Gesetz ist von der Regierung an ihrer 
Sitzung vom 9. Dezember 2009 einhellig verabschiedet worden, sodass 
die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes wie geplant auf den 
1. Januar 2010 erfolgt.
Auch organisatorisch ist alles parat. In den vergangenen Monaten 
war es darum gegangen, eine Stelle zu installieren, welche die 
fachliche Beurteilung und Begleitung der beantragten Fälle zu 
übernehmen hat. Hierzu wurde eine Fachstelle geschaffen, die beim 
Verband Liechtensteinischer Familienhilfen angesiedelt ist und deren 
Aufgabe es ist, zusammen mit dem zuständigen Arzt und unter 
Miteinbezug der vor Ort Betreuenden für jeden Einzelfall ein 
individuelles Betreuungs- und Pflegekonzept auszuarbeiten. Dabei 
werden der jeweilige Grad der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit 
festgelegt sowie die sogenannte Leistungsstufe definiert. Diese kann 
von einem minimalen Tagessatz von 10 Franken bis zur Maximalleistung 
von 180 Franken pro Tag variieren. Ausgerichtet wird das Betreuungs- 
und Pflegegeld als Vorschuss schliesslich auf der Grundlage der durch
die Fachstelle erfolgten Empfehlung von der AHV-IV-Verwaltung. Die 
Fachstelle wiederum wird im Sinne einer Qualitätskontrolle 
nachprüfen, ob die Betreuung und Pflege vor Ort in einem angemessenen
Rahmen stattfindet und ob und inwieweit das Betreuungs- und 
Pflegegeld auch bestimmungsgemäss verwendet wurde.
Grundsätzlich wird das Betreuungs- und Pflegegeld allen 
betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen mit regulärem Wohnsitz in 
Liechtenstein, unabhängig vom Alter, zukommen. Dabei besteht der 
Anspruch bereits ab einer leichten Hilflosigkeit und wird zusätzlich 
zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet.
Personen mit Anspruch auf Leistungen gemäss dem neuen Gesetz 
richten ihre Anmeldung direkt an die AHV-IV-FAK-Anstalten. Auskünfte 
zum Betreuungs- und Pflegegeld erteilt zudem auch die Stelle Kontakt 
Beratung Alterspflege (KBA).
Die zuständigen Institutionen sind wie folgt erreichbar:
AHV-IV-FAK-Anstalten, Gerberweg 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 238 16
16
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege, Poststrasse 15, 
9494 Schaan, Telefon +423 233 48 48
Kontakt und Beratung Alterspflege, St. Florinsgasse 16, 9490 
Vaduz, Telefon +423 239 90 80

Kontakt:

AHV-IV-FAK-Anstalten
T +423 238 16 16

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