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pafl: Innovationsscheck für die liechtensteinischen KMU

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. Dezember (pafl) - Um liechtensteinische
Unternehmen im internationalen Wettbewerb noch besser positionieren 
zu können, werden neu 20 Innovationsschecks von der Regierung im 
Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis 31. Mai 2010 ausgegeben. Der 
Innovationsscheck ist 7'500 Franken wert.
Mit dem Scheck können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
an Forschungseinrichtungen wie Fachhochschulen, Hochschulen, 
Universitäten oder ausseruniversitären Forschungseinrichtungen wenden
und für sie massgeschneiderte Forschungs- und Entwicklungsleistungen 
in Anspruch nehmen. Damit haben KMU die Möglichkeit, für ihre 
innovativen Ideen und Projekte ganz individuell die besten 
wissenschaftlichen Experten in Liechtenstein, der Schweiz und 
Österreich beizuziehen.
Ziel dieses neuen Förderprogramms ist es, den Klein- und 
Mittelunternehmen den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- 
und Innovationstätigkeit zu erleichtern und die Hemmschwelle für 
Kooperationen mit Forschungseinrichtungen zu nehmen. Denn gerade KMU 
ohne eigene Forschungsabteilung haben im Gegensatz zu Grossbetrieben 
mit Informationsnachteilen und anderen Barrieren zu kämpfen. "Der 
Innovationsscheck soll eine Starthilfe sein, damit auch kleine 
Unternehmen das Know-how der Forschungsinstitute nützen können und so
Zugang zum neuesten Stand der Wissenschaft bekommen", so 
Wirtschaftsminister Martin Meyer
Was wird gefördert:
  • Studien zur Umsetzung innovativer Ideen wie beispielsweise Konzeptentwicklungen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
  • Analysen des Technologietransferpotenzials
  • Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens (Prozesse, Produkte, Technologien)
So einfach ist der Innovationsscheck erhältlich:
Der Innovationsscheck kann beim Amt für Volkswirtschaft (AVW) 
beantragt werden. Unter www.avw.llv.li ist das entsprechende Formular
zu finden.
Nach einer kurzen Prüfung der formalen Voraussetzungen im 
Fachbereich "Nationale Kontaktstelle für Forschung und technologische
Entwicklung (NKS)" bekommen die Bewerber die Zusage für den 
Innovationsscheck.
Die Bewerber wählen die passende Forschungseinrichtung aus oder 
lassen sich den bestgeeigneten Partner vermitteln.
Hinweise:
  • Ein Innovationsscheck kann für ein Unternehmen nur einmal bezogen werden.
  • Der Innovationsscheck ist 12 Monate gültig.
  • Die Fördermittel fliessen ausschliesslich an die Forschungsinstitutionen.
  • Förderbar sind alle tatsächlich anfallenden Kosten (Saläre, Sachkosten, Reisespesen).

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Christian Hausmann, Leiter
T +423 236 68 80

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