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pafl: Landwirtschaftliche Begriffs- und Anerkennungsverordnung erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2009 die Verordnung über 
landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von 
Landwirtschaftsbetrieben genehmigt und erlassen. Die Verordnung 
enthält die Ausführungsbestimmungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz, 
das per Januar 2010 vollständig in Kraft treten wird. Die 
Bestimmungen regeln neben den landwirtschaftlichen Begriffen und der 
Anerkennung von Betrieben auch bestimmte Formen der überbetrieblichen
Zusammenarbeit sowie die Anerkennung von Selbsthilfeorganisationen.
Neu ist die gesamtbetriebliche Anerkennung von 
Landwirtschaftsbetrieben als Voraussetzung für die Ausrichtung von 
sämtlichen Förderleistungen. Nach bisheriger Rechtslage gab es ein 
Anerkennungsverfahren nur im Hinblick auf die Anerkennung als 
beitragsberechtigter Betrieb für den Bezug von Direktzahlungen und 
Abgeltungsbeiträgen. In anderen Bereichen wie etwa für die Förderung 
von Investitionen in der Landwirtschaft war eine Anerkennung nicht 
erforderlich.
Die administrativen Anerkennungsverfahren werden möglichst einfach
gehalten. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Sie ist 
allerdings vom Landwirtschaftsamt zu widerrufen, wenn die 
Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt sind. 
Ebenfalls mit der Verordnung neu geregelt wird die Anerkennung von 
Selbsthilfeorganisationen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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