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pafl: Neue Leistung in die Krankenversicherungsverordnung aufgenommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. September (pafl) - Die Regierung hat eine
neue Leistung in die Krankenversicherungsverordnung aufgenommen und 
eine entsprechende Verordnungsabänderung beschlossen. Bei der neu 
aufgenommenen Leistung handelt es sich um die Tiefenhirnstimulation 
bei zervikaler Dystonie.
Die Tiefenhirnstimulation bei zervikaler Dystonie war bisher nicht
in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) als Pflichtleistung 
aufgeführt. Bei der KVV handelt es sich aber nicht um einen 
abgeschlossenen Leistungskatalog, weshalb diese Leistung in gewissen 
Fällen übernommen, in anderen Fällen aber durch den Vertrauensarzt 
einer Krankenkasse abgelehnt wurde. Mit der Aufnahme der 
Tiefenhirnstimulation bei zervikaler Dystonie soll sichergestellt 
werden, dass alle in Liechtenstein krankenversicherten Personen 
dieselben Leistungen erhalten, unabhängig von der jeweiligen 
Krankenkasse.
Die Tiefenhirnstimulation ist im Fall einer zervikalen Dystonie, 
die sich medikamentös nicht weiter behandeln lässt, oft die letzte 
Möglichkeit für den Patienten auf Besserung. Durch die Behandlung 
kann eine Invalidisierung verhindert werden. Es handelt sich bei 
diesem Eingriff jedoch nicht um eine Routineoperation. Daher wird sie
nur in speziellen Krankenhäusern (z.B. Universitätsspital) 
durchgeführt. Die Operation wird nur sehr selten nötig. So rechnet 
das Inselspital Bern mit ca. 20 Eingriffen jährlich in der Schweiz. 
In Liechtenstein dürfte es sich somit um Einzelfälle handeln.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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