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pafl: Ergänzende Regelungen im Tabakpräventionsgesetz treten frühestens Ende 2008 in Kraft

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. November (pafl) - Nach dem erfolgten
Landtagsbeschluss, dem Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes 
über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse 
zuzustimmen, hat die Regierung die weiteren Umsetzungsschritte 
definiert. Der betreffende Landtagsbeschluss unterliegt, wie jedes 
nicht als dringlich erklärte Gesetz, der Volksabstimmung. Eine solche
kann innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung des 
Landtagsbeschlusses von wenigstens 1'000 wahlberechtigten 
Landesbürgern oder wenigstens drei Gemeinden begehrt werden. Kommt 
ein Referendum nicht zustande, erfolgen nach Ablauf dieser Frist 
Zeichnung und Kundmachung des Gesetzesbeschlusses als Voraussetzung 
für dessen Wirksamkeit.
Ergänzende Regelungen frühestens Ende 2008 in Kraft
Amtsleiter Peter Malin vom Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen zur weiteren Vorgangsweise: "Die ergänzenden 
Regelungen im Tabakpräventionsgesetz werden also erst nach Abschluss 
der genannten Vorgänge, somit frühestens Ende 2008, in Kraft treten. 
Bis dahin gelten unverändert die bisherigen Bestimmungen des 
Tabakpräventionsgesetzes vom 13. Dezember 2007, LGBl. 2008 Nr. 27."
Gemeinsame Umsetzung mit allen Beteiligten
Um eine geordnete Umsetzung in Bezug auf die bevorstehenden 
Änderungen sicherzustellen, werden alle Beteiligten gemeinsam unter 
anderem die anstehende Adaptierung der Tabakpräventionsverordnung im 
Hinblick auf mögliche Bewilligungen für Raucherbetriebe diskutieren. 
"Im Rahmen der Arbeitssitzungen werden auch gemeinsam konkrete 
Vorschläge für die ergänzenden Regelungen im Tabakpräventionsgesetz 
ausgearbeitet", so Amtsleiter Peter Malin.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
Tel.: +423 236 73 20

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