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pafl: Schengen-Visum für Drittstaatsangehörige

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. November (pafl) - Mit dem Beitritt der
Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in Liechtenstein ansässigen 
Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, genauso wie diese es schon 
heute bei einem Grenzübertritt nach Österreich sind. Aus diesem Grund
haben in Liechtenstein ansässige Drittstaatsangehörige künftig ein 
Schengen-Visum zu beantragen. Generell visumsfrei bleiben 
Drittstaatsangehörige, die aus Transitgründen (z.B. zur Heimreise 
über den Flughafen Zürich in das Herkunftsland) oder als Grenzgänger 
zwecks Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen.
Vereinfachtes Verfahren bis 13. Dezember 2008
Das zuständige Ausländer- und Passamt wird alle von der neuen 
Visumsregelung betroffenen Drittstaatsangehörigen anfangs nächster 
Woche mittels separatem Schreiben, Merkblatt sowie Antragsformular 
persönlich informieren, auf welchem Weg das Schengen-Visa erhalten 
werden kann. Für ergänzende Informationen hat das Ausländer- und 
Passamt ausserdem unter der Nummer +423 236 64 99 eine Hotline 
eingerichtet, welche ab Montag, 17. November 2008, zur Verfügung 
steht.
Wer bis zum 13. Dezember 2008 den Antrag für ein Schengenvisum auf
dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular per Post oder persönlich beim 
Ausländer- und Passamt, Städtle 38, Vaduz, einreicht, profitiert von 
einem in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration in Bern und 
der Grenzwache in Schaanwald ausgearbeiteten, stark vereinfachten 
Ausstellungsverfahren. Ab dem 15. Dezember 2008 können Anträge für 
ein Schengenvisum auf dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular nur noch
bei der Grenzwache beim Grenzübergang Schaanwald eingereicht werden.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2008 ausserdem
beschlossen, dass dieses Schengen-Visum für den Gesuchsteller 
kostenfrei abgegeben wird.
Praktikable Lösung
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass 
Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein 
sich nach wie vor ungehindert über die Grenze nach der Schweiz 
begeben können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen
und in Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in 
ihrer Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren 
schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach 
Liechtenstein. Dieser Personenkreis hat also nichts zu unternehmen.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch. Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 41

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