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pafl: Totalrevision des Stiftungsrechts geht in Umsetzung

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Februar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer gestrigen Sitzung vom 19. Februar 2008 den Bericht und Antrag 
betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts verabschiedet und 
zur Behandlung an den Landtag übermittelt. Das liechtensteinische 
Parlament wird damit an seiner März-Sitzung über diese für die 
Weiterentwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes wichtige 
Vorlage beraten können. Mit der Revision des Stiftungsrechts führt 
die Regierung den Weg der Modernisierung der liechtensteinischen 
Gesellschaftsformen konsequent weiter; dies nachdem in den letzten 
Jahren das Vereins- und Genossenschaftsrecht angepasst und die 
Europäische Aktiengesellschaft und die Europäische Genossenschaft als
neue Gesellschaftsformen eingeführt worden sind.
Die Regierung arbeitet bereits seit dem Jahr 2001 an einer 
Revision des Stiftungsrechts. Diese Zielsetzung hat die Regierung im 
Regierungsprogramm 2005 - 2009 auch erneut bekräftigt und als einen 
der Schwerpunkte der Regierungsarbeit explizit aufgeführt. Mit der 
Totalrevision des Stiftungsrechts soll nicht nur das Stiftungsrecht 
in Einklang mit der massgeblich geltenden Rechtsprechung gebracht 
werden, sondern primär durch eine systematische Neuordnung und 
differenziertere inhaltliche Ausgestaltung zentraler Fragen des 
Stiftungsrechts eine Steigerung der Rechtssicherheit für den 
Rechtsanwender sowie eine Stärkung der liechtensteinischen Stiftung 
im Allgemeinen erreicht werden.
Die im März bis Juli 2007 in breiten Kreisen durchgeführte 
Vernehmlassung hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Revision begrüsst
wird. Mit der Vorlage des gegenständlichen Berichts und Antrages ist 
es nunmehr gelungen, die insgesamt zahlreichen 
Vernehmlassungsergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammen zu führen,
welches sowohl die Anforderungen der Marktteilnehmer berücksichtigt 
als auch der Verpflichtung der Regierung Rechnung trägt, eine nach 
wissenschaftlichen sowie an internationalen Kriterien messbare 
Rechtsgrundlage für ein neues Stiftungsrecht vorzulegen.
Das neue Stiftungsrecht zeichnet sich im Wesentlichen durch 
folgende Punkte aus:
  • in sich geschlossenes Gesetzeswerk
  • konsequente neue Systematik (privatnützige und gemeinnützige Stiftung)
  • Stärkung der Verantwortlichkeit des Stifters
  • nachhaltige Sicherung des Rechtsinstituts der privatnützigen Stiftung
  • Neuregelung der Foundation Governance; differenzierte Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Auskunfts- und Informationsrechte der Begünstigten
  • Neuregelung der öffentlichen Stiftungsaufsicht einschliesslich der Schaffung einer beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt angesiedelten Stiftungsaufsichtsbehörde
  • klare Bestimmungen betreffend das Rechnungswesen
  • klare Bestimmungen über die Möglichkeit der Einsetzung weiterer Organe
  • klare Übergangsbestimmungen
Mit der Verabschiedung des Bericht und Antrages betreffend die 
Totalrevision des Stiftungsrechts befindet sich die Regierung bereits
auch unmittelbar in der Umsetzung der durch das Projekt Futuro 
festgelegten Vision für den Finanzplatz Liechtenstein. Die Regierung 
hat den Schlussbericht Futuro an der Sitzung vom 15. Januar 2008 
verabschiedet und sodann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die dabei 
angestrebte Positionierung des Finanzplatzes auf der Ebene des 
Produktspektrums rückt den Bereich des Private Wealth Management in 
den Vordergrund. Herzstück der Dienstleistungen im Rahmen des Private
Wealth Management ist unverändert die liechtensteinische Stiftung.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) 
bezogen werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt
Tel: +423 236 74 61
Tel: +423 236 74 62
Tel: +423 236 73 06
Tel: +423 236 73 07
Manz-christ@liechtenstein.li

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