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pafl: Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. November (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die 
Krankenversicherung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die 
Regierung schlägt darin vor, die Reihungskriterien, die zu 
berücksichtigen sind, falls sich auf eine freie Stelle als 
Grundversorger gemäss Krankenversicherungsgesetz mehrere Personen 
bewerben,  neu festzulegen.
Nach Ansicht der Ärztekammer und des Liechtensteinischen 
Krankenkassenverbandes entspricht die Regelung, dass 
Reihungskriterien für die Besetzung einer Stelle in der 
Bedarfsplanung, die es beim Vorhandensein mehrerer Bewerber zu 
berücksichtigen gilt, von der Regierung per Verordnung festgelegt 
werden, nicht mehr den heutigen und auch nicht den zukünftigen 
Anforderungen. Vielmehr erscheint es den betroffenen Verbänden nahe 
liegend, dass die Grundvoraussetzungen, die Reihungskriterien und das
Bewerbungsverfahren sowie weitere Regelungen, die für eine 
praxistaugliche Durchführung notwendig sind, von den Verbänden 
ausgearbeitet und einvernehmlich festgelegt werden.
Dies erlaubt eine wesentlich umfangreichere und detailliertere 
Regelungsmöglichkeit, als es der Regierung durch Verordnung möglich 
wäre. Die Verbände sehen auch einen Vorteil darin, dass sie die 
spätere Anwendung und praktische Handhabung unmittelbar aus der 
eigenen Erfahrung kennen, wobei bei Veränderung der Voraussetzungen 
zwischen den Parteien beliebig Abänderungen oder Anpassungen möglich 
sind. Aus Gründen der Zweckmässigkeit und im Sinne der 
Verwaltungsvereinfachung schlagen die Verbände deshalb die Abänderung
des Art. 16b Abs. 2 vor, sodass die Reihungskriterien nicht von 
vorneherein als Verordnung durch die Regierung, sondern mit 
Vereinbarung zwischen den Verbänden festgelegt werden.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 10

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