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pafl: Erhöhung der Sicherheit durch die gesetzliche Einführung eines Fehlerstromschutzschalters

(ots)

Vaduz, 27. August (pafl) -

Die Regierung hat vor kurzem
die Totalrevision der Verordnung über elektrische 
Niederspannungsinstallationen (NIV) verabschiedet und diese auf den 
24. August 2007 in Kraft gesetzt. In Zusammenarbeit mit Fachkreisen 
konnten zusätzliche Schutzbestimmungen und Verfahrensvereinfachungen 
geschaffen werden. "Zentrale Inhalte der neu erlassenen Verordnung 
bilden die Bestimmungen über die gesetzliche Einführung eines 
Fehlerstromschutzschalters, sogenannte FI-Schalter, und die Aufhebung
der Doppelspurigkeit bei der Kontrolle elektrischer Installationen", 
so der zuständige Wirtschaftsminister Regierungschef-Stellvertreter 
Klaus Tschütscher.
Demnach unterliegen elektrische Installationen, die bereits durch 
eine ausgewiesene Fachperson geprüft und freigegeben wurden, neu 
nicht mehr einer Nachkontrolle durch die Liechtensteinischen 
Kraftwerke beziehungsweise das schweizerische Starkstrominspektorat. 
Diese Vereinfachung trägt dem gestiegenen Ausbildungsniveau im 
Elektrogewerbe Rechnung und ermöglicht eine speditive Arbeitsweise. 
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt der Elektroinstallateur 
seiner Kundschaft wie auch dem Netzbetreiber, dass die elektrische 
Installation geprüft wurde und den Normen entspricht. Die 
Liechtensteinischen Kraftwerke sind als Netzbetreiberin verpflichtet,
die eingegangenen Konformitätserklärungen stichprobenweise auf ihre 
Richtigkeit zu überprüfen. Eigentümer von bereits bestehenden Bauten 
haben die Gelegenheit, anlässlich einer Veränderung ihrer 
elektrischen Installation eine Konformitätserklärung zu erhalten. 
Spätestens nach 15 Jahren muss jedoch auch für heute bereits 
bestehende elektrische Installationen eine Konformitätserklärung 
ausgestellt werden.
Mit der Bestimmung über die Fehlerstromschutzschaltung wird dem 
Vorsorgeprinzip Rechnung getragen und die Sicherheit bei so genannten
Hausinstallationen erhöht. Das Risiko von Elektrounfällen soll 
dadurch vermieden werden. Trotz Einbau eines FI-Schalters wird jedoch
für Räume, in denen sich Kinder aufhalten, empfohlen, eine 
zusätzliche Sicherung der Steckdosen vorzusehen.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Peter Beck
+423/236 68 80

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