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pafl: Neues Umweltschutzgesetz

(ots)

Vaduz, 30. Mai (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 29. Mai 2007 den Bericht und Antrag zu einem neuen 
Umweltschutzgesetz (USG) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz werden 
wesentliche Grundlagen des Umweltrechts einheitlich und umfassend 
festgelegt. Der Landtag wird sich im Juni 2007 mit der Vorlage 
befassen.
Das Umweltschutzrecht ist eine junge, aber sehr dynamische und 
breit gefächerte Gesetzesmaterie. Es besteht deshalb ein Interesse an
einer möglichst einheitlichen und flexiblen Regelung. Die heutige 
Liechtensteiner Umweltschutzgesetzgebung wurde aus der Perspektive 
einzelner Sachbereiche heraus entwickelt. Damit wurden Regelungen in 
Einzelgesetzen getroffen, die an sich auf Verordnungsstufe 
anzusiedeln wären. Aufgrund des Zollvertrages gelangte bisher 
ebenfalls das schweizerische USG, zum Teil einschliesslich der 
dazugehörenden Verordnungen, zur Anwendung. Die aktuelle 
Zersplitterung des Umweltschutzrechts erschwert einen transparenten 
und effizienten Vollzug.
Die Regierungsvorlage zielt auf eine Vereinheitlichung und 
Ergänzung des bestehenden Umweltrechts und auf ein eigenes, auf die 
liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnittenes Umweltschutzgesetz 
ab. Die bisherigen Einzelgesetze werden zusammengefasst. Darunter 
fallen das Abfallgesetz, das Bodenschutzgesetz, das Störfallgesetz 
und das Luftreinhaltegesetz; darüber hinaus wird auch die gesetzliche
Grundlage geschaffen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung 
oder für Massnahmen gegen die Lichtverschmutzung. Ferner wird mit der
gegenständlichen Vorlage einerseits die EU-Richtlinie über die 
Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 
umgesetzt; andererseits dient die Vorlage auch der dringenden 
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm. Diesbezüglich sieht sich Liechtenstein mit einer Klage
der EFTA-Überwachungsbehörde konfrontiert.
Die Regierungsvorlage ist vom Gedanken getragen, dass die 
technischen Grenzwerte nicht im Gesetz selbst, sondern in den dazu 
gehörenden Verordnungen geregelt werden sollen. Dies erlaubt eine - 
mit Blick auf den rasanten technischen Fortschritt in der heutigen 
Zeit - unerlässliche und im Vergleich zum geltenden Recht wesentlich 
schnellere Anpassung.
Mit der Schaffung des Umweltschutzgesetzes können das 
Abfallgesetz, das Bodenschutzgesetz, das Störfallgesetz und das 
Luftreinhaltegesetz aufgehoben werden.

Pressekontakt:

Stefan Hassler
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Tel. +423 236 60 93

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