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pafl: Förderung der umweltverträglichen Gülleausbringung

(ots)

Vaduz, 10. Mai (pafl) -

Die Regierung hat beschlossen, im
Rahmen eines Impulsprogrammes in den Jahren 2007 bis 2009 eine 
umweltverträgliche Gülleausbringung mittels Schleppschlauchverfahren 
zu fördern. Voraussetzung für die Förderung ist ein Gülleanfall von 
jährlich mindestens 1'000 Kubikmeter Gülle und der Nachweis, dass die
Möglichkeit besteht, ein solches Gerät einzusetzen. Der Förderbetrag 
beträgt pro Schleppschlauchverteiler bei einem Gesuchsteller 10'000 
Franken, beim Zusammenschluss von zwei Gesuchstellern 17'000 Franken 
und bei drei oder mehreren Gesuchstellern 20'000 Franken.
Antragsberechtigt sind einzelne landwirtschaftliche Betriebe, 
Gemeinschaften von Landwirten, Betriebsgemeinschaften und 
Betriebszweiggemeinschaften, Maschinengenossenschaften sowie 
Lohnunternehmer. Pro Gesuchsteller kann nur ein Antrag gestellt 
werden. Förderberechtigt sind sowohl Markenartikel und technisch 
entsprechende Eigenkonstruktionen. Geförderte Geräte dürfen innert 
zehn Jahren nach Anschaffung nur veräussert werden, wenn im Gegenzug 
ein mindestens gleichwertiges Neugerät angeschafft wird.
Kosteneffizienteste Methode
Die heute bekannten wirksamsten und kosteneffizientesten Methoden 
zur Minderung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen bilden die 
Abdeckung offener Güllelager und die bodennahe Gülleausbringung mit 
Schleppschlauchverfahren. Immissionsmessungen im Rahmen von Ostluft 
belegen, dass durch den Einsatz von Schleppschlauchgeräten die durch 
die Gülleausbringung bedingten Ammoniakimmissionen messbar zurück 
gegangen sind. Im Bericht der von der Ostschweizer Bau-, Planungs- 
und Umweltdirektorenkonferenz BPUK-Ost eingesetzten Arbeitsgruppe 
Ammoniak werden die zwei Massnahmen "Abdeckung offener Güllelager" 
und "Gülleausbringung mit Schleppschlauchverfahren" prioritär 
empfohlen. Die erste Massnahme wurde bereits in der kürzlich 
erlassenen Hofdüngerverordnung mit umgesetzt.

Pressekontakt:

Amt für Umweltschutz
+423/236 61 91

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