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pafl: Urlaubsanerkennung für Leistungs- und Spitzensportler

(ots)

Vaduz, 25. April (pafl) -

Die Regierung hat die
Abänderung der Verordnung zum Lehrerdienstgesetz beschlossen. Gemäss 
der neuen Bestimmung betreffend den Urlaub für Leistungs- und 
Spitzensportler kann die Regierung auf Antrag des Liechtensteinischen
Olympischen Sportverbandes Leistungs- und Spitzensportlern zum Zweck 
der Vorbereitung auf und Teilnahme an olympischen Wettkämpfen einen 
Urlaub von insgesamt eineinhalb Jahren bei einer Besoldung von 
höchstens 20 Wochen gewähren. Voraussetzung hierfür sind die 
Erfüllung der sportlichen Kriterien der Verordnung über den Spitzen- 
und Leistungssport und der Nachweis, dass vom Antragssteller keine 
sportdisziplinarischen Vergehen begangen wurden. Zudem dürfen keine 
Beanstandungen in der bisherigen beruflichen Arbeit vorliegen und 
eine gleichwertige Stellvertretung muss sichergestellt sein. Die 
Kosten für die Besoldung trägt vollumfänglich das Land.
Diese Verordnungsänderung ist ein weiterer Schritt in der 
gezielten und klar umschriebenen Förderung des Leistungs- und 
Spitzensportes im Sinne des Sportkonzeptes. Im Sportkonzept vom April
2005 wird ausgeführt, dass im Bereich der Spitzensportförderung 
festgestellt wurde, dass Sport als Beruf zu wenig anerkannt und 
akzeptiert wird. In direkter Konkurrenz mit anderen beruflichen 
Tätigkeiten wird die Möglichkeit der professionellen Ausübung des 
Sports zu wenig wahrgenommen und gilt als Ausnahme. Gleichzeitig 
liegt es im staatlichen Interesse, dass Sportlerinnen und Sportler 
Liechtenstein an internationalen Anlässen repräsentieren. Hierfür ist
eine professionelle Vorbereitung notwendig. Daher beabsichtigt die 
Regierung die Anerkennung von Sport als Beruf zu erhöhen und Lösungen
bereitzustellen, um diese Alternative zu ermöglichen.

Pressekontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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