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pafl: Verordnungen zum Kommunikationsgesetz erlassen

(ots)

Vaduz, 5. April (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 3. April 2007 Verordnungen zum Kommunikationsgesetz vom 
17. März 2006 erlassen.  Mit dem Gesetz wurde bereits ein Teil der 
relevanten EG-Richtlinien umgesetzt. Mit den nun erlassenen 
Verordnungen wird die Umsetzung ergänzt und vervollständigt. Es 
wurden folgende Verordnungen genehmigt und erlassen:
  • Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation (RKV): Die RKV regelt im Wesentlichen die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde inklusive der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen.
  • Verordnung über elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste: Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der Diensteanbieter und Betreiber sowohl untereinander als auch in Beziehung zu den Nutzern. Sie legt Art, Umfang und Qualität des Universaldienstes fest und definiert die Rechte zum Schutz der Nutzer.
  • Verordnung über Funkanlagen und Kommunikationsendeinrichtungen: Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Kommunikationsendeinrichtungen (Geräte). Sie definiert die grundlegenden Anforderungen an Geräte zum Schutz von Gesundheit.
  • Abänderung der Verordnung über die Gebühren für die Ausübung der Allgemeinkonzession und die Entschädigung bei der Überwachung der Telekommunikation: Hier erfolgt eine starke Anlehnung an die entsprechenden Schweizerischen Normen, welche sich aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Schweiz in diesem Bereich aufdrängt.
Weiters wurde der Liechtensteinische Nummerierungsplan gemäss 
ITU-T E.164 genehmigt. Die sachlich und räumlich relevanten 
Kommunikationsmärkte (Marktabgrenzung) wurden festgelegt.

Pressekontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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