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pafl: Schulgesetz: Qualitätskontrolle bei Privat-Matura sichert Anerkennung

(ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) -

Die Regierung hat zuhanden
des Landtags eine Stellungnahme zur Abänderung des Schulgesetzes und 
des Gesetzes über die Schulzahnpflege verabschiedet. In der 
Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, die von den 
Landtagsagbeordneten anlässlich der ersten Lesung der 
Gesetzesvorlage gestellt wurden.
Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Bedingungen, unter denen 
Schüler und Schülerinnen eines privaten Gymnasiums die Matura 
erlangen können. Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, 
dass sowohl der Weg über das staatliche als auch der Weg über das 
private Gymnasium zur gleichen allgemeinen Reife und zur 
Studierfähigkeit im Sinne des Schulgesetzes führen müssen. 
Am Ende des privaten Maturitätslehrganges muss deshalb als 
Qualitätskontrolle eine externe, umfassende staatliche Prüfung 
stattfinden. Maturitätszeugnisse stellt ausschliesslich der Staat 
aus. Nur so lässt sich rechtfertigen, dass private Anbieter von 
Maturitätslehrgängen Schüler und Schülerinnen ohne staatliche 
Bewilligung aufnehmen können, während der Zugang zum staatlichen 
Gymnasium restriktiv gehandhabt wird.
Um die Qualität der Maturitätsprüfungen für Privatschülerinnen 
und - schüler sicherzustellen, soll nach schweizerischem Vorbild 
eine Veordnung erarbeitet werden. In der Verordnung sollen vor allem 
folgende Eckpunkte geregelt werden: Durchführung der Prüfungen durch 
eine staatliche Kommission; Maturitätsprüfung in zwei Teilprüfungen; 
Festlegen der Zulassungsbedingungen; Festlegen der Prüfungsinhalte, 
Festlegen der Anforderungsprofile und Kompetenzen der Prüfer.

Kontakt:

Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann, Amtsleiter-Stv.
Tel.: +423/236 67 52
Juerg.dinkelmann@sa.llv.li

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