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pafl: Liechtenstein konnte Verbesserungen seiner EWR-Umsetzungsbilanz erreichen

(ots)

Vaduz, 1. Februar pafl - Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am Donnerstag ihren zweiten Halbjahresbericht 2006 (so genanntes Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Einerseits informieren diese Berichte über die Umsetzungsquoten oder -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 25 EWR-Vertragsstaaten. Andererseits zeigen sie die Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren auf, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden sind. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 31. Oktober 2006. Unbeachtet bleiben daher sowohl EG-Richtlinien, die nach dem Stichtag in nationales Recht umgesetzt worden sind, als auch neue EG-Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind.

Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4'701 EG-Rechtsakte, 
davon 1'615 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird ausschliesslich 
auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG- 
Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in 
Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis dieser 1'615 EG- 
Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle 
Umsetzungsquote von 98,1 Prozent oder ein Umsetzungsdefizit von 1,9 
Prozent. Im Vergleich zum letzten Scoreboard von April 2006 haben 
sich die Werte (April 2006: 97,1 Prozent bzw. 2,1 Prozent) deutlich 
verbessert. Dies spiegelt auch den Willen der Regierung wider, die 
nach dem letzten Scoreboard Verbesserungsmassnahmen eingeleitet hat, 
um zukünftig eine Umsetzungsquote im Mittelfeld der EWR-Staaten 
erreichen zu können. Die Massnahmen zeigen bereits erste Wirkung, 
wobei durch die Einhaltung von strikten Umsetzungszeitplänen unter 
Wahrung der nationalen Interessen binnen Jahresfrist eine noch 
deutlichere Verbesserung möglich sein sollte. Wichtige 
Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, 
Arzneimittel, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und 
Berufsqualifikationen zu erwarten.
Das Umsetzungsdefizit von 1.9 Prozent resultiert aus Verzögerungen 
bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, 
Telekommunikation und Finanzdienstleistung. Mit diesem Defizit 
rangiert Liechtenstein auf Platz 24 unter den 28 EWR- 
Vertragsstaaten. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und 
Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 99,3 Prozent und 98,5 
Prozent die Ränge 7 und 21. Die Zahl der offenen 
Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei EWR/EFTA-Staaten stieg 
von 116 auf 117. Gegen Norwegen und Island laufen jeweils in 43 bzw. 
39 Fällen und gegen Liechtenstein in 34 Fällen entsprechende 
Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No. 19) kann im Internet unter 
www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der 
EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für 
weitere Fragen steht die Stabsstelle EWR zur Verfügung (Tel. 
+423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li ).

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Dr. Andrea Entner-Koch, Leiterin
Tel : +423/236 60 37

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