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pafl: Gesetz über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren abgeändert

(ots)

Vaduz, 13. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vergabe 
öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich 
der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im 
Telekommunikationssektor (ÖAWSG) verabschiedet. Damit wird die 
Richtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber 
im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im 
Telekommunikationssektor geändert, um den Forderungen nach 
Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen.
Durch die Modernisierung soll neuen Technologien und Veränderungen 
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden, 
einschliesslich der Liberalisierungsmassnahmen, die in einigen der 
betreffenden Sektoren im Gang sind oder künftig in Gang gesetzt 
werden. Mit der Flexibilisierung der Verfahren wird beabsichtigt, 
den Bedürfnissen der Auftraggeber beziehungsweise der Auftragnehmer 
Rechnung zu tragen.
Die Richtlinie stützt sich dabei auf die im Vertrag zur Gründung der 
Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: die 
Gleichbehandlung, den transparenten und nicht diskriminierenden 
Wettbewerb, die Verhältnismässigkeit, die gegenseitige Anerkennung 
sowie den Kampf gegen Betrug und Korruption. Bei der Auswahl der 
Wirtschaftsteilnehmer dürfen gemäss der Rechtsprechung des 
Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ausserdem soziale und 
ökologische Kriterien, wie Langarbeitslose oder eine Anzahl 
behinderter Personen einzustellen, Schulungsmassnahmen für 
Arbeitslose oder Jugendliche durchzuführen etc., angewendet werden. 
Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren 
gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen 
Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht 
die Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen zu 
schliessen.
Mit der Richtlinie 2004/17/EG wurden die Sektorenrichtlinie 
93/38/EWG zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber 
im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im 
Telekommunikationssektor, beziehungsweise die Richtlinie 98/4/EG zur 
Änderung der Sektorenrichtlinie 93/38/EG mit Wirkung vom 31. Januar 
2006 aufgehoben. Somit ist eine Anpassung des Gesetzes über die 
Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im 
Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im 
Telekommunikationssektor notwendig, welche am 1. Januar 2006 in 
Kraft getreten sind. Ausserdem ist eine Änderung der Kundmachung der 
Schwellenwerte vom 20. Dezember 2005 im Bereich der Sektoren nach 
dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie nach dem 
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erforderlich. 
Die Regelungen sind bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses 
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in liechtensteinisches Recht 
umzusetzen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
Tel.: +423/236 62 70

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