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pafl: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

Vaduz, 29. November (pafl) -

(ots)

Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Nicht die Opfer von Gewalt, sondern die Täter müssen die Konsequenzen tragen.

Frauen, die von Gewalt betroffen
sind, haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe. Am 1. Februar 
2001 traten in Liechtenstein neue gesetzliche Bestimmungen zur 
Verbesserung des Schutzes vor Gewalt im familiären Bereich in Kraft 
(Gewaltschutzrecht). Durch das Gewaltschutzrecht hat die Polizei die 
Möglichkeit erhalten, Gewalt ausübende Personen aus der gemeinsamen 
Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot auszusprechen. Seit 2001 
wurden von der Landespolizei insgesamt 135 Interventionen 
durchgeführt und 43 Betretungsverbote ausgesprochen. 41 der 43 
Betretungsverbote haben Männer betroffen (Quelle: Statistik 
Landespolizei, November 2006).
Gewaltbetroffene erhalten Hilfe von der Landespolizei. In einer 
Situation, in der akute Gefahr droht, sollte sofort die 
Landespolizei um Schutz ersucht werden (Notruf 117). Die 
Landespolizei ist verpflichtet, unverzüglich einzuschreiten. Sie hat 
die Aufgabe, eine Person, von der eine Gefahr für andere ausgeht, 
sofort aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung 
wegzuweisen und der Person das Betreten dieses Bereiches zu 
verbieten. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder haben das Recht, 
in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Wenn eine strafbare Handlung, 
wie z.B. eine Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, 
Vergewaltigung oder Freiheitsentziehung vorliegt ist, nimmt die 
Landespolizei eine Anzeige auf.
Häusliche Gewalt kostet
In Österreich wurde 2006 eine im Auftrag des Bundesministeriums 
für Justiz und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, 
Generationen und Konsumentenschutz erstellte Studie durch das 
Institut für Konfliktforschung vorgestellt. Die Studie hat 
ermittelt, dass in Österreich die Kosten, die pro Jahr aus 
familiärer Gewalt entstehen - sowohl aus Gewalt von Männern gegen 
Frauen als auch aus häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - 
78 Millionen Euro betragen.
Eine der ersten umfassenden Länderstudien in Europa wurde 1998 in 
der Schweiz durchgeführt. Die Autoren Godenzi und Yodanis erfassten 
in ihrer Studie körperliche, sexuelle und psychische Gewalt und 
errechneten Kosten von 400 Millionen Franken. Diese Kosten in 
Zusammenhang mit familiärer Gewalt entstehen jährlich in den 
Bereichen Polizei und Justiz, medizinische Behandlung, opferbezogene 
Unterstützung und Sozialhilfe sowie durch die Finanzierung von 
Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen.
Beide Studien zeigen aber auf, dass für die Opfer von häuslicher 
Gewalt jährlich viele Millionen von Franken aufgewendet werden 
müssen. Die genannten Zahlen beziehen sich auf Österreich und die 
Schweiz. Anzunehmen ist, dass sich die Kosten für Liechtenstein, 
bezogen auf die Bevölkerungszahl, auf einem ähnlichen Niveau 
bewegen.
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie betrifft die ganze 
Gesellschaft. Stete Information ist notwendig. Durch Prävention kann 
die häusliche Gewalt verringert und die volkswirtschaftlichen Kosten 
können gesenkt werden.

Kontakt:

Stabsstelle für Chancengleichheit
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60

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