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pafl: Abänderung des Sozialhilfegesetzes

Vaduz, 23. November (pafl) -

(ots)

Neue Zuständigkeitsregelung

Mit Abänderung des
Sozialhilfegesetzes im Jahre 2005 wurde die Durchführung der 
wirtschaftlichen Hilfe neu dem Amt für Soziale Dienste mit der 
Einschränkung übertragen, dass der Entscheid des Amtes der 
Zustimmung durch die Fürsorgekommission der jeweiligen Gemeinde 
unterliegt. Die Regierung hat nunmehr einen Bericht und Antrag zur 
Abänderung des Sozialhilfegesetzes zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit der geplanten Änderung soll die Zuständigkeit für 
die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen sowie die Inkassohilfe auch 
dem Amt für Soziale Dienste übertragen werden. Wie bei der übrigen 
wirtschaftlichen Hilfe wird jedoch auch die Gewährung von 
Unterhaltsvorschüssen und die Inkassohilfe von der Zustimmung der 
Fürsorgekommission der jeweiligen Gemeinde abhängig 
gemacht.
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird einem Anliegen der 
Fürsorgekommissionen der Gemeinden entsprochen und das Verfahren an 
dasjenige der sonstigen wirtschaftlichen Hilfe angepasst. Hierdurch 
werden die Fürsorgekommissionen der Gemeinden entlastet und ein 
einheitliches und effizientes Verfahren für sämtliche Fälle der 
wirtschaftlichen Hilfe geschaffen.

Kontakt:

Ressort Soziales
Dr. Marion Hartmann
Tel.: +423/236 76 74
marion.hartmann@mr.llv.li

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