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pafl: Tag der Kinderrechte

Vaduz, 19. November (pafl) -

(ots)

Zualosa-Bank zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Weltweit wird am 20. November der
Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Aus diesem Anlass wird 
in Liechtenstein dieses Jahr zum dritten Mal die Aktion "Zualosa- 
Bank" stattfinden.
Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, 
gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen 
Leben zu beteiligen. Diese Grundrechte der Kinder sind in einem 
internationalen Übereinkommen festgeschrieben: der Konvention der 
Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Die Konvention wurde 
am 20. November 1989 von der UNO-Generalversammlung angenommen und 
definiert in 54 Artikeln die weltweit gültigen Massstäbe für eine 
kindgerechte Gesellschaft sowie die Aufgaben von Staat und 
Gesellschaft zur Durchsetzung der Rechte von Kindern.
Um auf diese Rechte der Kinder aufmerksam zu machen, führen 
Vertreter und Vertreterinnen aus Elternvereinigungen, Primarschulen, 
Jugendkommissionen und aus der Jugendarbeit die Aktion "Zualsoa- 
Bank" durch. In Eschen, Nendeln, Schaan,Vaduz, Triesenberg, Triesen 
und in Balzers werden am 20. November (bzw. in Schellenberg am 
21.11.) wieder "Zualosa-Bänke" aufgestellt. Diese Bank wird von 
einer erwachsenen Person betreut, die den Kindern zuhört. Eine 
andere wird sich das Gehörte notieren und die Kinderanliegen,- 
wünsche und -sorgen sammeln.
Kinderrechtskonvention
Durch die Konvention wurden Kinderrechte in den Rang von 
Menschenrechten gehoben, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre 
auf einer völkerrechtlich verbindlichen Basis zustehen. Mit Ausnahme 
von zwei Staaten haben alle Länder der Welt die 
Kinderrechtskonvention ratifiziert. Liechtenstein ist seit 1996 
Vertragsstaat und hat bisher zwei Länderberichte (1998, 2004) über 
die Umsetzung der Konvention in Liechtenstein bei der UNO 
eingereicht.
Das Übereinkommen legt grundlegende Menschenrechte fest, auf die 
Kinder überall auf der Welt Anspruch haben: 
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, 
unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht;
- das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit;
- das Recht auf Gesundheit;
- das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden 
und sich zu versammeln;
- das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der 
Gleichberechtigung und des Friedens;
- das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie 
Schutz vor Grausamkeiten;
- das Recht auf eine familiäre Gemeinschaft, elterliche Fürsorge und 
ein sicheres Zuhause;
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung;
Die Regierungen verpflichten sich, Mindeststandards durch ein 
entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und 
Sozialbereich zu gewährleisten.
Zualosa
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und 
Beteiligungsrechten. Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, 
bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an 
Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu 
entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben.
"Zualosa", jemanden Gehör schenken ist die Grundvoraussetzung, um 
Menschen am gesellschaftlichen, schulischen, familiären Leben zu 
beteiligen.
Nähere Informationen unter www.llv.li/amtstellen/llv-asd-home.htm 
oder Amt für Soziale Dienste, Tel. 236 72 72.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler
Tel 236 72 55

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