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pafl: Verkehr von Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum

(ots)

Vaduz, 15. November (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den 
Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesänderung sieht vor, die 
bisherigen Richtlinien im Human- und Tierarzneimittelbereich nach 
mehrfacher Abänderung in wesentlichen Punkten in je eine 
kodifizierte Richtlinie für Humanarzneimittel und Tierarzneimittel 
überzuführen. Die neuen Bereiche umfassen die Grundsätze für die 
Durchführung klinischer Prüfungen, die Zulassung von Arzneimitteln 
für seltene Leiden sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die 
Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von 
menschlichem Blut und Blutbestandteilen.
Weiters werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für das Spenden, 
Beschaffen, Testen, Verarbeiten, Konservieren, Lagern und 
Verarbeiten von menschlichen Geweben und Zellen neu eingefügt.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen 
Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich der Arzneimittel 
umgesetzt. Das EWR-Arzneimittelgesetz schuf damit eine parallele 
Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags für das 
Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein. Mit der 
vorliegenden Gesetzesabänderung sollen neue Rechtsakte des EWRs 
umgesetzt und in das bestehende Gesetz integriert werden.
Neben redaktionellen Änderungen werden auch die Strafbestimmungen 
angepasst.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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