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pafl: Gegen Folter und unmenschliche Behandlung

(ots)

Vaduz, 6. November (pafl) -

Liechtenstein wird
Vertragsstaat des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum 
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere 
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 
und bekräftigt damit sein Engagement für die Stärkung des 
internationalen Folterverbots. Der Ständige Vertreter Liechtensteins 
bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, 
hinterlegte am 3. November 2006 die entsprechende 
Ratifikationsurkunde im Generalsekretariat der Vereinten Nationen. 
Das Protokoll wird am 3. Dezember 2006 für Liechtenstein in Kraft 
treten. Mit dem Protokoll wird ein System regelmässiger Besuche von 
unabhängigen internationalen und nationalen Stellen eingerichtet, um 
Folter und unmenschliche Behandlung zu verhindern. Die Besuche 
gelten allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, das 
heisst neben Gefängnissen und anderen Haftanstalten auch 
geschlossenen psychiatrischen Kliniken.
Das Protokoll wurde im Dezember 2002 vom Dritten Hauptausschuss der 
Generalversammlung unter liechtensteinischem Vorsitz verabschiedet. 
Liechtenstein leistet auch regelmässig freiwillige Beiträge an den 
UNO-Fonds für Folteropfer, über den die körperliche, psychische und 
gesellschaftliche Rehabilitation von Folteropfern finanziert wird. 
Trotz dem im Völkerrecht seit langem etablierten absoluten 
Folterverbot ist Folter weiterhin eine der schwerwiegendsten und 
weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Auch in westlichen 
Ländern hat im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eine Diskussion über 
das Folterverbot eingesetzt, welche zu dessen Aufweichung führen 
könnte. Eine unmissverständliche Bekräftigung des bedingungslosen 
Folterverbots ist daher von besonderer Bedeutung.

Kontakt:

Ständige Vertretung Liechtensteins bei der UNO in New York
Patrick Ritter
Tel.: (+1) / 212 599 0220 x228
Patrick.Ritter@nyc.rep.llv.li

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