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pafl: Vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Geflügelpest

(ots)

Vaduz, 12. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 10. Oktober 2006 die Verordnung über vorsorgliche 
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen 
Geflügelpest verabschiedet. Darin wird in Anlehnung an die 
schweizerischen Bestimmungen die Registrierung von Geflügelhaltungen 
sowie Massnahmen in Risikogebieten festgelegt.
Von einer Bezeichnung konkreter Risikogebiete konnte vorerst 
abgesehen werden, da dies die aktuelle Situation noch nicht 
erfordert. Dabei besteht die Absicht, sich bezüglich der Definition 
der Risikogebiete an der Einschätzung in der Bodenseeregion zu 
orientieren. In der Schweiz wurden unter anderem der Bodensee und 
der Zürichsee als Risikogebiete bezeichnet. Der Rheinzufluss in den 
Bodensee ist davon nicht betroffen.
Sobald in der Folge ein Risikogebiet durch die Regierung definiert 
wird, dürfen in diesem Gebiet Hausgeflügel nur in geschlossenen 
Ställen und Haltungssystemen gehalten sowie keine Märkte und 
Veranstaltungen mit Geflügel durchgeführt werden. Ausnahmen von 
diesen Auflagen sind für Schwimm- und Laufvögel in Einzelfällen 
möglich.
Ferner wurden klare Regelungen analog zur Schweiz betreffend 
Abgeltungsbeiträge und Kennzeichnung von Geflügelprodukten für den 
Fall aufgestellt, dass die Regierung Risikogebiete zur Verhinderung 
der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest bezeichnen muss.
Weiters wird das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen 
ermächtigt, im Rahmen der Tierseuchenverordnung die notwendigen 
Massnahmen zur Vorbeugung, Überwachung und Bekämpfung der 
Klassischen Geflügelpest zu treffen beziehungsweise anzuordnen. 
Darunter fällt die Anordnung spezifischer Prophylaxe-Massnahmen bei 
Bedarf, wie zum Beispiel die strikte Trennung von Hühner- und 
Schwimmvögeln, die Überwachung der Wildvogelpopulation, Bio- 
Sicherheitsmassnahmen an den Ein- und Ausgängen von Stallungen.
Kontakt
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.:  +423/236 73 20

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