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pafl: Erleichterungen bei Schengenvisum für Transit

(ots)

Vaduz, 29. Juni (pafl) -

Am 14. Juni 2006 wurde auf
EU-Seite eine Entscheidung gefällt, wonach ab 10. Juli 2006 
bestimmte ausländische Personengruppen für die Durchreise durch den 
Schengen-Raum von der Visumspflicht befreit werden. Der Transit muss 
innerhalb von fünf Tagen erfolgen (pro Durchreise). Diese Befreiung 
von der Visumpflicht gilt einzig für den Transit. In allen anderen 
Fällen (z.B. Tourismus, Shopping, Besuch) bleibt die Visumspflicht 
vorerst aufrecht erhalten.
Konkret von den Erleichterungen betroffen sind in Liechtenstein 
lebende Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel B und C. 
Insbesondere kommen sie den Staatsangehörigen aus den Balkanländern 
zu Gute, welche durch den Schengen-Raum reisen müssen, um in ihre 
Heimatländer zu gelangen (für Ferienzwecke, etc.).
Die neue Regelung trägt nun auch dazu bei, den enormen 
Verwaltungsaufwand für die Konsulate der EU-Mitgliedstaaten in der 
Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein sowie die 
Verwaltungsverfahren und Kosten für Drittstaatsangehörige zu 
reduzieren. Dies ist umso nötiger als von den betreffenden Personen 
keinerlei Gefahr der illegalen Einwanderung und keinerlei Bedrohung 
der öffentlichen Ordnung ausgeht, da sie vor der Ausstellung der 
Aufenthaltserlaubnis vom Ausländer- und Passamt überprüft wurden.
Die alten Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, 
Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, 
Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Schweden, Spanien) sind 
verpflichtet, die obige Entscheidung der EU anzuwenden. Die zehn 
neuen Mitgliedstaaten der EU (Estland, Lettland, Litauen, Malta, 
Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) 
hingegen können diese freiwillig anwenden. Jeder der zehn neuen 
Mitgliedstaaten wird sich noch bis spätestens am 1. August 2006 
darüber äussern müssen, ob er die Entscheidung anwenden wird. Den 
Betroffenen, die durch einen dieser Staaten reisen möchten, wird 
empfohlen, bei der zuständigen Auslandvertretung dieses Staates 
nachzufragen, ob dieser die Transitvisumpflicht auch aufheben wird.
Für weitere Auskünfte, empfehlen wir, bei den Vertretungen der 
Schengener Staaten in der Schweiz oder in Österreich nachzufragen.

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