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pafl: Finanzierung von Liechtenstein Tourismus sichern

(ots)

Vaduz, 14. Juni (pafl) – Nachdem sich der gültige Finanzbeschluss des Landtags in Hinsicht auf den Landesbeitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus auf die Jahre 2005 und 2006 bezieht, ist die Höhe des Beitrags des Landes an Liechtenstein Tourismus ab 1. Januar 2007 und für die Folgejahre vom Landtag neu festzulegen. Die Regierung erachtet einen Finanzbeschluss für einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 - 2011) für sinnvoll, um der "Liechtenstein Tourismus Anstalt" einen ausreichenden strategischen Planungshorizont mit der entsprechender Sicherheit für die operative Umsetzung bereitzustellen.

Die Regierung will so den Betrieb von Liechtenstein Tourismus auf 
eine sichere Basis stellen und schlägt deshalb eine Neuausrichtung 
der Finanzierung vor. Sie beantragt in ihrem am 13. Juni 2006 
verabschiedeten Vernehmlassungsbericht, die Personal- und 
Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau des 
Beitrags des Jahres 2006, das heisst bei jährlich 750'000 Franken, 
zu belassen.
Eine weitere Reduktion des Landesbeitrags ist in Anbetracht der von 
Liechtenstein Tourismus zu erbringenden wichtigen Leistungen für den 
Tourismus- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein, für das 
Standortmarketing sowie für die Wahrnehmung einer Reihe von 
staatlichen Aufgaben nicht zielführend. Um die anerkannten 
Leistungen durch Liechtenstein Tourismus auch zukünftig 
gewährleisten zu können, muss die Organisation über finanzielle 
Mittel von jährlich mindestens 1'600'000 Franken verfügen können. 
Diese Summe entspricht dem Betrag des Budgets für das Jahr 2006.
Da aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eine stärkere 
Eigenfinanzierung von Liechtenstein Tourismus kurzfristig nicht 
erwartet werden kann und die Finanzierung der Tourismusförderung von 
den Gemeinden wie auch von Betrieben der Privatwirtschaft als eine 
Landesaufgabe betrachtet wird, schlägt die Regierung weiters vor, 
die Tourismusförderung mit einer Abänderung des Tourismusgesetzes 
den Gegebenheiten anzupassen. Konkret soll dies dadurch geschehen, 
dass der Staat die Tourismusförderung im Sinne der Vermarktung der 
Gesamtdestination Liechtenstein unterstützt, während die 
Unterstützung der örtlichen Tourismusvereine und deren Aktivitäten 
neu vollumfänglich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. 
Dies soll wie in anderen Bereichen im Sinne einer 
Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden und im Rahmen der 
gesetzlich verankerten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten 
erfolgen.
Die Regierung schlägt deshalb vor, die Beherbergungstaxen 
(Nächtigungstaxen) zukünftig zu 100 Prozent Liechtenstein Tourismus 
zukommen zu lassen. Durch die vorgeschlagene Änderung würden 
Liechtenstein Tourismus jährlich zusätzlich rund 100'000 Franken 
zufliessen, die gemäss Art. 14 Abs. 2 Tourismus-Gesetz vom Staat 
verdoppelt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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