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pafl: Postulat betreffend Immissionsgrenzwerte von elektromagnetischer Strahlung beantwortet

(ots)

Vaduz, 1. Juni (pafl) – Die Regierung hat das Postulat zur Festlegung von Immissionsgrenzwerten von elektromagnetischer Strahlung auf Gesetzesebene aus dem Jahre 2000 zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie geht in ihrer Postulatsbeantwortung auf die umfangreichen Vorarbeiten und Unterlagen ein, die ursprünglich im Hinblick auf die Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung erarbeitet worden sind. Weiters werden die geltenden Rahmenbedingungen dargelegt und auf die umfassenden Vorarbeiten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines eigenen Gesetzes für den Bereich der nicht inonisierenden Strahlung eingegangen.

Alle Diskussionen rund um das Thema der nicht ionisierenden 
Strahlung sind stets auf den Mobilfunk und die damit verbundenen 
Folgewirkungen für die Gesundheit ausgerichtet. Die Frage, ab 
welcher Intensität und unter welchen Bedingungen elektromagnetische 
Strahlung die Gesundheit beeinträchtigt, kann heute nach streng 
wissenschaftlichen Kriterien immer noch nicht eindeutig beantwortet 
werden. Es existieren Verdachtsmomente bezüglich einer gesteigerten 
Elektrosensitivität und der Schädlichkeit von elektromagnetischer 
Strahlung für die Gesundheit. Verschiedene Mediziner vertreten die 
Ansicht, dass sich trotz des Fehlens einer experimentellen 
Beweisführung aus den Erfahrungsberichten betroffener Personen ein 
Wirkungsbild ableiten lässt, das zum äusserst vorsichtigen Umgang 
mit Quellen elektromagnetischer Strahlung mahnt.
Der Handlungsspielraum zur Regelung der Materie im Rahmen der 
technischen und rechtlichen Möglichkeiten ist für Liechtenstein 
allerdings eng. Hierzu ist auch zu erwähnen, dass die Schweiz und 
Liechtenstein im internationalen Vergleich bereits tiefe Grenzwerte 
festgelegt haben.
Insbesondere beim Mobilfunk (Hochfrequenzbereich) lassen das 
internationale rechtliche Umfeld, zwischenstaatliche Abkommen und 
die technischen Möglichkeiten bei der Kleinheit Liechtensteins eine 
massgebliche Senkung der heutigen Grenzwerte, welche identisch zu 
jenen in der Schweiz sind, nicht zu. Ansonsten wären der Betrieb 
eines eigenen Mobilfunknetzes und die Aufrechterhaltung einer 
eigenständigen Telekommunikationspolitik nicht mehr möglich. Eine 
weitere Senkung der Grenzwerte wäre nur im internationalen Rahmen 
und aufgrund einer international abgestimmten Änderung der 
technischen Standards im Telekommunikationssektor möglich. Nach 
Ansicht der Regierung ist es zielführend, die Regelung der Materie 
grundsätzlich mit den schweizerischen Rechtsvorschriften, die einen 
gegenüber den EU-Empfehlungen weitergehenden Vorsorgegedanken 
enthalten, zu harmonisieren.
Auch im Niederfrequenzbereich (elektrische Leitungen, 
Trafostationen etc.) stellt sich die Frage, ob aus rechtlichen 
Überlegungen und angesichts des gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit 
der Schweiz eine von der Schweiz abweichende Regelung getroffen 
werden kann.
Vor kurzem beschloss die Regierung aus übergeordneten und 
ausserhalb des gegenständlichen Sachbereiches liegenden Gründen die 
Gesetzgebung im Umweltbereich grundsätzlich neu zu strukturieren. 
Das Kernelement dieser Neustrukturierung bildet die Schaffung eines 
umfassenden Umweltschutzgesetzes. Die Regierung sieht vor, den 
Schutz vor nichtionisierender Strahlung im Rahmen dieses 
Umweltschutzgesetzes zu regeln.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
Tel.: +423/236 60 93

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