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pafl: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens

(ots)

Vaduz, 9. Mai (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Zusatzprotokoll vom 8. 
Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die 
Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) sowie die 
Änderung des Gesetzes vom 27. Mai 1957 über den Schutz des Zeichens 
und des Namens des Roten Kreuzes.
Mit dem Protokoll III wird ein zusätzliches Schutzzeichen, der Rote 
Kristall, geschaffen. Er ergänzt die drei bestehenden Schutzzeichen, 
das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Löwen mit Roter 
Sonne. Mit dem neuen Schutzzeichen soll die Universalität der Rot- 
Kreuz-Bewegung verstärkt und damit der Schutz der Kriegsopfer und 
die Effizienz der humanitären Hilfe verbessert werden.
Durch die Einführung des Roten Kristalls ist die notwendige 
Voraussetzung dafür gegeben, dass nationale Hilfsgesellschaften, die 
bislang andere Schutzzeichen oder eine Kombination von Kreuz und 
Halbmond verwendeten, der Internationalen Föderation des Roten 
Kreuzes und des Roten Halbmonds beitreten können. Dies betrifft 
insbesondere die israelische Organisation "Magen David Adom". In 
aussergewöhnlichen Situationen, in denen die bestehenden 
Schutzzeichen auf Grund mangelnder Akzeptanz seitens lokaler Akteure 
nicht genügend Schutz gewähren, soll der Rote Kristall auch von 
medizinischen Einheiten und Personal oder von nationalen 
Hilfsgesellschaften verwendet werden können. Neben den Bestimmungen 
über die Verwendung des zusätzlichen Schutzzeichens enthält das 
Zusatzprotokoll Bestimmungen zur Verhinderung und Verfolgung von 
Missbräuchen.
Das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 wurde an 
der Diplomatischen Konferenz der Vertragsparteien der Genfer 
Abkommen am 8. Dezember 2005 angenommen. Liechtenstein hat das 
Protokoll sofort nach dessen Verabschiedung unterzeichnet. Die 
Ratifikation des Protokolls III durch Liechtenstein stellt eine 
Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements zur 
Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und einen Beitrag zur 
Stärkung der internationalen Rotkreuzbewegung dar. Für die 
Ratifikation des Protokolls III ist eine Anpassung des Gesetzes über 
den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes notwendig.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon + 423 236 60 62

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