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pafl: Startschuss zum neuen Berufsbildungsgesetz

(ots)

Vaduz, 2. Dezember (pafl) -

Der Startschuss zum neuen
Berufsbildungsgesetz ist gefallen. Die Projektgruppe hat sich am 
Donnerstag zum ersten Mal getroffen, um die Revision des 
Berufsbildungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Anlässlich eines Kick- 
Off-Meetings wurden grundsätzliche und organisatorische Fragen 
geklärt. Bis Juli des nächsten Jahres sind einige Workshops zur 
Umsetzung des Ziels „neues Berufsbildungsgesetz“ geplant. Das 
liechtensteinische Berufsbildungsgesetz soll überarbeitet werden. 
Das Ressort Bildungswesen hat diese Forderung aufgegriffen und 
umgesetzt. Am 6. September 2005 konnte die Regierung einen 
Projektauftrag zur „Revision des Berufsbildungsgesetzes und den 
dazugehörigen Verordnungen“ verabschieden. Eine Projektgruppe wurde 
eingesetzt. Diese wird einen Gesetzesentwurf und eine dazugehörige 
Verordnung erarbeiten. Nach der Vernehmlassung und der Behandlung 
des Berichts und Antrags im Landtag soll das neue 
Berufsbildungsgesetz zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten. Die 
Projektgruppe (Vertreter des Ressorts Bildungswesen, des Amtes für 
Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle, ein schweizerischer 
Experte) hat sich am Donnerstag zu einem Kick-Off-Meeting getroffen. 
Bis zum nächsten Juli wird die Gruppe Workshops durchführen, um dann 
einen Entwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes und einer neuen 
Berufsbildungsverordnung vorlegen zu können. Externe Fachpersonen 
und Gremien sollen dabei bei Bedarf beigezogen werden. Das neue 
Berufsbildungsgesetz wird sich inhaltlich stark an der 
schweizerischen Vorgabe orientieren, wobei die für unser Land 
nötigen Anpassungen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Das 
neue Berufsbildungsgesetz für Liechtenstein soll einfach, 
verständlich, praktikabel und kompakt sein.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen Das heute 
gültige Berufsbildungsgesetz wurde am 1. September 1976 in Kraft 
gesetzt. In Anbetracht der Gleichstellung mit dem in der Schweiz im 
Jahre 2004 in Kraft gesetzten neuen BBG ist eine Gesetzesrevision 
sinnvoll und angezeigt hinsichtlich einer analogen Terminologie in 
der Berufsbildung und dem Anpassen an die neuen wirtschaftlichen und 
gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnisse. Der Spielraum für 
diese erforderlichen Anpassungen ist infolge der starken Vernetzung 
im Bereich der beruflichen Grundbildung und der Weiterbildung mit 
der Schweiz jedoch eher gering.
Auch die Freie Liste bekräftigte mit ihrer Motion vom 23. Mai 2005 
die Wichtigkeit eines solchen Vorhabens. Sie erteilen der Regierung 
den Auftrag, dem Landtag einen Bericht und Antrag für eine Revision 
des Berufsbildungsgesetzes zu unterbreiten. Das bestehende 
Berufsbildungsgesetz müsse grundlegend überarbeitet werden. Es solle 
ein modernes Rahmengesetz geschaffen werden, „das die rechtlichen 
Voraussetzung für vermehrte Differenzierung, Durchlässigkeit und 
Flexibilität im Berufsbildungswesen schafft“. Gründe, die für ein 
neues Berufsbildungsgesetz sprechen, sind vielfältig: Dem markanten 
Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt soll Rechnung getragen werden. 
Neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung sollen ermöglicht 
werden, die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem gefördert. 
Berufsbegleitende Weiterbildungen sollen soweit als möglich 
gefördert werden. Gesellschaftlichen Entwicklungen muss begegnet 
werden, diese müssen in eine solche Gesetzesrevision einfliessen.

Kontakt:

Corina Beck
Ressort Bildungswesen
Tel. +423/236 7668
Corina.beck@mr.llv.li

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