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pafl: Mindestlöhne und Working Poor: Postulatsbeantwortung

(ots)

Vaduz, 23. November (pafl) – Die Regierung hat das Postulat zur Prüfung von Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Working Poor, insbesondere die Einführung eines mit den Wirtschaftsverbänden festzulegenden Verhaltenscodexes (Code of Conduct) zur Gewährleistung von Mindestlöhnen beantwortet und zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Erläuterungen und Aussagen in der Postulatsbeantwortung machen deutlich, dass Mindestlöhne zwar allgemein einen Beitrag zur Einkommensverbesserung leisten können. Dennoch steht am Schluss die Erkenntnis, dass sie nicht unbedingt ein geeignetes Mittel darstellen, um eine spürbare Verbesserung der Finanzlage der typischen Working Poor-Haushalte zu erreichen.

Die Regierung ist daher der Ansicht, dass Mindestlöhne in nur sehr 
beschränktem Ausmasse hilfreich sind, um an das Problem der Working 
Poor mit Aussicht auf Erfolg heranzugehen. Im Weiteren ist zu 
hinterfragen, ob ein Verhaltenscodex überhaupt ein zweckmässiges 
Instrument zur Festlegung von Mindestlöhnen sein könnte. Die 
Abklärungen haben diesbezüglich gezeigt, dass die Einführung von 
Verhaltenscodices vom Liechtensteiner Arbeitnehmerverband und von 
der Gewerbe- und Wirtschaftskammer abgelehnt werden, weil deren 
Einhaltung und Wirksamkeit stark bezweifelt werden. Trotz ihrer 
grundsätzlich befürwortenden Haltung sieht auch die 
Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer kein Problem darin, 
wenn es in Liechtenstein weiterhin keine Verhaltenscodices gibt.
Die Regierung ist daher der Überzeugung, dass die Verbesserung der 
Situation von Working Poor-Haushalten auf anderem Wege anzugehen 
ist. Dabei soll nicht die Schaffung neuer Erleichterungen im 
Vordergrund stehen, sondern bestehende Vergünstigungen sind an die 
veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen 
sowie die real existierenden Verhältnisse anzupassen. Da es sich bei 
den Working Poor meistens um (grössere) Familien handelt, sind vor 
allem sozial- bzw. familienpolitische Massnahmen von hervorgehobener 
Bedeutung und Wichtigkeit. In Liechtenstein sind heute verschiedene 
Regelungen in Kraft, die auf die Unterstützung finanzschwacher 
Personen hinzielen, so zum Beispiel Kinder- und 
Mutterschaftszulagen, Miet- und Studienbeihilfen. Zudem werden 
aktuell verschiedene Verbesserungen auf gesetzlicher Ebene 
vollzogen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen, so zum 
Beispiel im Bereich der befristeten Arbeitsverhältnisse und der 
Teilzeitarbeitsverhältnisse. Wesentliche mögliche Massnahmen zur 
Erzielung von signifikanten Fortschritten bei der Handhabung der 
bestehenden Erleichterungen könnten beispielsweise in einer besseren 
Koordination der Aufsichtsbehörden, einer besseren Ausschöpfung der 
bestehenden Kontrollmöglichkeiten und einer besseren Durchsetzung 
von Gesamtarbeitsverträgen erblickt werden.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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