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pafl: Bilaterales Katastrophenhilfeabkommen mit der Schweiz unterzeichnet

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Am 2. November 2005 wurde in
Bern das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der 
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige 
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen 
unterzeichnet.
Das Abkommen regelt die Rahmenbedingungen für die gegenseitige 
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen und geht 
vom Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistung 
aus. Es regelt grenzüberschreitende Einsätze von zivilen und 
militärischen Hilfsmannschaften und Material sowie die 
Zusammenarbeit im Bereich Warnung, Alarmierung und Verbreitung von 
Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung. Ebenfalls vorgesehen ist 
ein gegenseitiger Austausch von Informationen. Für Liechtenstein von 
besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Durchführung gemeinsamer 
Übungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung.
Für Liechtenstein unterzeichnete Botschafter Prinz Stefan von 
Liechtenstein, für die Schweiz Paul Seger, schweizerischer 
Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein.

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