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pafl: Änderungen im Jagdgesetz

(ots)

Vaduz, 28. September (pafl) – Die Regierung will mit einer Abänderung des Jagdgesetzes die Kompetenz der Regierung so erweitern, dass sie die ihr nach dem Jagdgesetz obliegenden Aufgaben delegieren kann. Dadurch kann die Regierung den Jagdbeirat ermächtigen, in gewissen Fragen des Jagdwesens zu entscheiden. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Jagdbeirat als ausgleichendes Gremium Entscheide trifft, die von einer Mehrheit der Interessensvertreter getragen werden.

Zudem wird die geplante Gesetzesabänderung zum Anlass genommen, den 
Vorsitz im Jagdbeirat flexibler zu gestalten.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
Tel.: +423/236 60 93

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