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pafl: Deponiekonzept von der Regierung verabschiedet

(ots)

Vaduz, 16. Februar (pafl) -

Die Regierung hat das von
einer Arbeitsgruppe neu bearbeitete Deponiekonzept zur Kenntnis 
genommen und verabschiedet. Das Konzept beinhaltet die Darstellung 
der rechtlichen und fachlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der 
Deponiebewirtschaftung. Abgeleitet von fachlichen  
Bewertungskriterien werden den zuständigen Gemeinden und 
Landesbehörden Handlungsempfehlungen für die zukünftige 
Deponiebewirtschaftung abgegeben. Diese zielen insbesondere darauf 
ab, aus umweltrelevanten und ökonomischen Überlegungen die 
Zusammenarbeit der Gemeinden in der Deponieraumbewirtschaftung in 
Zukunft schrittweise zu verstärken.
Konkreter Auslöser für die Neufassung des Deponiekonzeptes waren 
die auf das Jahr 1996 zurückreichenden Studien zu einer Deponie der 
Gemeinde Triesenberg im Saminatal für die Zeit nach der Verfüllung 
der Deponie Leitawies. Dieses Anliegen wurde insbesondere von den 
Landesbehörden sehr skeptisch beurteilt. In anderen Gemeinden 
standen für Deponieerweiterungen immer wieder Rodungsgesuche zur 
Behandlung an. Aus Gründen der Walderhaltung und des Natur- und 
Landschaftsschutzes sind solche Rodungsbewilligungen immer 
konflitktbeladen, wenn bei landesweiter Betrachtung genügend 
Deponievolumen zur Verfügung steht.
Insgesamt machten folgende Gründe die Überarbeitung des 
bisherigen Deponiekonzepts notwendig: 
• Das im Jahre 1987 als Teilbereich des Abfall-Leitbildes von der 
Regierung erlassene Deponiekonzept ist teilweise überholt und nicht 
mehr aktuell. 
• Für einige Deponien ist eine Neubeurteilung der 
Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund des aktuellen Verfüllungsgrads 
unabdingbar. 
• Der Stand der Technik hat sich durch die Einführung der 
schweizerischen Technischen Verordnung für Abfälle (TVA) im Jahre 
1991 weiterentwickelt. Die bestehenden Deponien entsprechen diesen 
neuen rechtlichen Vorgaben nicht mehr. 
• Im Hinblick auf die nächsten Erneuerungen der 
Betriebsbewilligungen sind für alle Deponien die notwendigen 
Massnahmen vorzubereiten, um die Anforderungen der neuen 
gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. 
• Den betroffenen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene fehlen zur 
Zeit grundsätzliche Planungsgrundlagen und –richtlinien, um eine 
koordinierte langfristige Planung aufgrund der geänderten Umstände 
umzusetzen.
Aus diesen Gründen bestellte die Regierung eine Arbeitsgruppe zur 
Neufassung des Deponiekonzeptes mit dem Ziel, gemeindeübergreifende 
Lösungen zu suchen. Ursprüngliche Intention war dabei ein Konzept, 
welches für Land und Gemeinden rechtsverbindlichen Charakter 
erhalten sollte. Diese Ausgangsbasis hätte eine Konsenslösung 
erfordert, da für die Deponiebewirtschaftung die Gemeinden zuständig 
sind. Das erarbeitete Konzept beschränkt sich schliesslich darauf, 
fachliche Grundlagen für die Deponiebewirtschaftung bereitzustellen 
und davon abgeleitet Empfehlungen zuhanden der betroffenen Gemeinden 
und Landesstellen zu formulieren.
Im Konzept werden für die zukünftige Deponiebewirtschaftung der 
Betrieb reiner Inertstoffdeponien (Inertstoffe: gesteinsähnliche 
Materialien, insbesondere Bauabbruchmaterialien, zum Teil leicht 
schadstoffhaltig) neben dem Betrieb von reinen Aushubdeponien 
vorgeschlagen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Verfüllen von 
Inertstoffdeponien mit sauberem Aushub zu vermeiden.
Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den im 
Konzept erarbeiteten Grundlagen sind grundsätzlich drei Varianten 
für die zukünftige Gestaltung des Betriebes von Inertstoff- oder 
Aushubdeponien denkbar:
1. Betrieb von gemeindeeigenen Deponien; 
2. Zusammenarbeit zwischen Nachbargemeinden; 
3. Übergeordnete Lösung im Rahmen eines Deponiezweckverbandes.
Mittel- bis längerfristig wird die Schaffung eines landesweiten 
Deponiezweckverbandes aller Gemeinden und die Festsetzung 
einheitlicher Gebühren vorgeschlagen. Als erster Schritt erscheint 
die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden zweckmässig. In 
diesem Zusammenhang wird den betroffenen Gemeinden empfohlen, 
zunächst detaillierte Abklärungen zu folgenden Schwerpunkten 
vornehmen:
• Erarbeitung eines detaillierten gemeinsamen Umsetzungplanes für 
die Unterländer Gemeinden; 
• Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Schaan und 
Vaduz; 
• Klärung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Triesen, 
Triesenberg und Balzers.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle
+423/236 61 97

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